Die Kreistagswahl: Stadt Brackenheim

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Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Personalversammlung ist das Rathaus, sowie die Stadtbücherei am Dienstag, den 10. Dezember 2024, nachmittags, geschlossen. Das Bürgerbüro ist bis 12.30 Uhr für Sie da, die weiteren Ämter haben bis 12.00 Uhr geöffnet.
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Der Kreistag

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Der Kreistag

Neben der Europawahl und der Gemeinderatswahl entscheiden die Bürgerinnen und Bürger am Sonntag, den 9. Juni 2024 auch über die künftige Zusammensetzung des Kreistages des Landkreises Heilbronn. In dieser Rubrik beschäftigen wir uns daher mit den Aufgaben des Kreistages und geben Ihnen einige Informationen zum Wahlsystem an die Hand.

Was ist ein Landkreis?

In Deutschland gibt es insgesamt 294 Landkreise, in Baden-Württemberg sind es insgesamt 35. Der Landkreis Heilbronn mit insgesamt 353.283 Einwohnern ist einer davon. Zu ihm gehören 46 Städte und Gemeinden, darunter die Großen Kreisstädte Bad Rappenau, Eppingen und Neckarsulm. Die größte Stadt im Landkreis ist Neckarsulm mit über 26.400 Einwohnern, die kleinste Kommune des Landkreises ist Roigheim. Hier leben rund 1.450 Einwohner.

Welche Aufgaben hat der Landkreis?

Die Landkreise haben eine Doppelfunktion: Zum einen sind sie untere staatliche Verwaltungsbehörde und zum anderen kommunale Selbstverwaltungskörperschaft. Als untere staatliche Verwaltungsbehörde hat der Landkreis vor allem die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwenden und die Rechtsaufsicht über die Gemeinden im Landkreis auszuüben.

Hinzu kommen noch weitere Aufgaben: Die Gemeinden erledigen zwar vieles, doch die Verwaltungsarbeit wird immer umfassender, großräumiger, schwieriger und finanziell aufwendiger. Sie übersteigt deshalb häufig das Leistungsvermögen zahlreicher kleiner Gemeinden. Deshalb gibt es eine weitere oberhalb der Gemeindeebene angesiedelte kommunale Verwaltungseinheit - die Landkreise.

Sie übernehmen wichtige Querschnittsaufgaben, dazu gehören unter anderem die Abfallwirtschaft, die Sozial- und Jugendhilfe, die Erstunterbringung von geflüchteten Menschen, der Öffentliche Personennahverkehr, Umwelt- und Naturschutz, die Berufs- und Sonderschulen und auch das Gesundheitswesen.

Um die Aufgaben des Landkreises zu finanzieren, entrichten die Kommunen eine Kreisumlage.

Das Landratsamt wird von Landrat Norbert Heuser geleitet, er ist für die Erledigung der Aufgaben verantwortlich und fungiert zugleich als Vorsitzender des Kreistags. Er übt dieses Amt seit dem Jahr 2021 aus.

Was ist der Kreistag?

Der Kreistag ist das Hauptorgan des Landkreises und die Vertretung aller Bürgerinnen und Bürger des Landkreises.

Wegen der Vielzahl der Aufgaben setzt der Kreistag Ausschüsse ein, die Themen für ihn vorberaten oder an seiner Stelle entscheiden.

Derzeit gibt es fünf Ausschüsse:

  • Verwaltungsausschuss
  • Sozialausschuss
  • Bau- und Umweltausschuss
  • Schul-, Kultur- und Sportausschuss
  • Jugendhilfeausschuss

Wie werden die Sitze verteilt?

Insgesamt sind für den Kreistag in Heilbronn 68 Mitglieder zu wählen. Aufgrund von Ausgleichssitzen besteht das Gremium jedoch zurzeit aus 76 Mitgliedern. Vor der Wahl wird das gesamte Kreisgebiet in Wahlkreise eingeteilt, denen in Relation zur Einwohnerzahl eine bestimmte Anzahl an Sitzen zusteht.

Das Wahlgebiet im Landkreis Heilbronn umfasst insgesamt elf Wahlkreise. Brackenheim gehört gemeinsam mit Cleebronn, Güglingen, Pfaffenhofen und Zaberfeld zum Wahlkreis Nr. 3. Für diesen Wahlkreis sind 2024 insgesamt sechs Bewerberinnen und Bewerber zu wählen.

Wie wird gewählt?

Für die Kreistagswahl gelten die gleichen Regeln wie für die Gemeinderatswahl. Rechtzeitig vor der Wahl bekommen Sie die Stimmzettel für die Gemeinderats- und die Kreistagswahl nach Hause geschickt (der Stimmzettel für die Europawahl wird Ihnen erst im Wahllokal ausgehändigt). Bei der Kreistagswahl haben Sie insgesamt sechs Stimmen, die sie komplett frei auf Bewerberinnen und Bewerber aller Wahlvorschläge verteilen können.

Dabei dürfen Sie auch „Kumulieren“, also Stimmen auf die jeweiligen Bewerberinnen und Bewerber anhäufen. Dies heißt, dass Sie als Wähler der Kandidatin bzw. dem Kandidat nicht „nur“ eine, sondern auch zwei oder drei Stimmen geben dürfen. Achten Sie jedoch bitte unbedingt darauf, dass sie nicht mehr als die erlaubten sechs Stimmen vergeben, sonst ist Ihr Stimmzettel insgesamt ungültig.

Mit ihren sechs Stimmen können Sie zudem Kandidatinnen und Kandidaten aller Wahlvorschläge wählen. Bewerberinnen und Bewerber unterschiedlicher Wahlvorschläge können Sie wählen, indem Sie einfach einen Leitstimmzettel auswählen und zusätzliche Kandidatinnen und Kandidaten aus anderen Wahlvorschlägen darauf von Hand eintragen. Dies wäre das berühmte „Panaschieren“. Selbstverständlich können Sie aber auch einfach die vorgedruckten Stimmzettel verwenden, dort bei den jeweiligen vorgedruckten Kandidatinnen und Kandidaten Ihre Stimmen notieren und alle Stimmzettel, die von Ihnen mit Eintragungen versehen wurden, gemeinsam in einem Stimmzettelumschlag im Wahllokal abgeben. Immer, auch hier, gilt jedoch: Niemals mehr als insgesamt sieben Stimmen vergeben!

Eine weitere Möglichkeit zu wählen ist die unveränderte Abgabe eines Stimmzettels bzw. die Markierung eines Stimmzettels „im Ganzen“, beispielsweise durch ein Kreuz neben dem Namen des Wahlvorschlags. Mit dieser Form der Stimmabgabe würden Sie ohne weiteres Zutun jeder Bewerberin und jedem Bewerber, die/der auf dem betroffenen Wahlvorschlag aufgeführt ist, eine Stimme geben.

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