Aufstellererlaubnis: Stadt Brackenheim

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Liebe Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund einer internen Veranstaltung ist das Rathaus am Mittwoch, 20. Mai 2026, ganztags geschlossen.
Ab Donnerstag, 21. Mai, sind wir wieder zu den regulären Öffnungszeiten für Sie da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihre Stadtverwaltung Brackenheim
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Aufstellererlaubnis

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Aufstellererlaubnis

Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach 33c Abs. 1 der Gewerbeordnung

kurze Beschreibung:
Wenn Sie Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Geld‐ oder Warenspielgeräte) gewerbsmäßig aufstellen und in Betrieb nehmen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) – eine sogenannte Aufstellererlaubnis. Diese Erlaubnis ist personenbezogen und wird von der Behörde, in deren Bezirk sich die Hauptniederlassung des Betriebs befindet, erteilt.

Voraussetzungen:
Voraussetzung ist, dass Sie die zur Gewerbeausübung notwendige

- persönliche und
- wirtschaftliche Zuverlässigkeit

besitzen (bei juristischen Personen neben der juristischen Person auch die vertretungsberechtigte/n natürliche/n Person/en).

Vorgehen:
Es ist zu beachten, dass die beantragte Aufstellererlaubnis grundsätzlich erst nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen erteilt werden kann.

Benötigte Unterlagen:
s. Antragsformular

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