Grundbucheinsichtstelle: Stadt Brackenheim

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Liebe Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund einer internen Veranstaltung ist das Rathaus am Mittwoch, 20. Mai 2026, ganztags geschlossen.
Ab Donnerstag, 21. Mai, sind wir wieder zu den regulären Öffnungszeiten für Sie da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihre Stadtverwaltung Brackenheim
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Grundbucheinsichtstelle

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Grundbucheinsichtstelle

Die Grundbuchreform in Baden-Württemberg ist seit dem 31. Dezember 2017 abgeschlossen.
Daraufhin hat die Stadt Brackenheim entschieden, eine zentrale Grundbucheinsichtsstelle einzurichten.

Voraussetzungen
Sie müssen ein berechtigtes Interesse haben, das Grundbuch zu beantragen.

Verfahrensablauf
Sie müssen den Auszug des Grundbuchs bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen.
Antragstellung Eigentümer: Der Antrag muss in schriftlicher Form und im Original mit einer Kopie des Personalausweis vorgelegt werden.
Antragstellung Bevollmächtigter: Der Antrag muss in schriftlicher Form und im Original mit einer Kopie des Personalausweis vorgelegt werden. Des Weiteren benötigen wir eine Vollmacht, diese muss im Original vorgelegt werden.

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