Ab 1. August 2023: Landkreis fördert Stecker-Solargeräte mit 100 Euro
Der Landkreis Heilbronn fördert ab 1. August 2023 Stecker-Solargeräte (Balkon-Photovoltaik) mit 100 Euro pro Antragsteller. Der Fördertopf ist für 1000 Anträge ausgelegt. Damit möchte der Landkreis einen weiteren lokalen Beitrag zum Klimaschutz und zur Verringerung von Treibhausgasemissionen leisten.
Wer ist antragsberechtigt?
Alle natürlichen Personen, insbesondere Vermieter, Mieter oder Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus bzw. eines Einfamilienhauses innerhalb des Landkreises Heilbronn.
Was sind die Fördervoraussetzungen?
Die Anlage darf ausschließlich privat genutzt und muss nach dem 1. August 2023 beschafft werden. Zudem muss sie über einen Wechselrichter verfügen und sich an den Stromkreis anschließen lassen. Die Solarmodule dürfen eine Leistung von max. 600 Watt haben. Mit Blick auf eine geplante gesetzliche Anpassung, können aber auch schon jetzt 800-Watt-Anlagen installiert werden, wenn diese bis zur Gesetzesnovelle nachweislich auf 600 Watt gedrosselt werden können.
Wie läuft die Antragsstellung?
Online. Die Rechnung des Geräts sowie der Anmeldenachweis beim örtlichen Netzbetreiber müssen mit eingereicht werden. Der Förderantrag kann erst nach Inbetriebnahme des Solargeräts gestellt werden, allerdings erlischt der Anspruch auf Förderung sechs Monate nach Inbetriebnahme.
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Neubürger-Information 2018 zum Einstieg in den Klimaschutz
09.02.2018
Jedes Jahr ziehen mehrere hundert Bürgerinnen und Bürger aus Brackenheim weg. Umgekehrt ziehen jährlich mehrere Hundert nach Brackenheim. In der Bilanz kamen in der Vergangenheit mehr als gingen; von konstant um die 10.000 Einwohner*innen in den 1970er Jahren stieg die Zahl seit 1980 auf 11.450 in 1990, auf 14.400 in 2000 und erreichte ihren vorläufigen Höhepunkt 2008 mit 15.310 Einwohner*innen. Natürlich auch mit (negativen) Folgen für den Klimaschutz: Je mehr Menschen in einer Stadt leben, umso mehr Energie wird verbraucht, umso mehr Verkehr entsteht, umso mehr und größere Einrichtungen braucht es.
Aktuell sind wir bei rund 16.200 Einwohner*innen. Damit auch unsere Neubürgerinnen und Neubürger von Anfang an beim Klimaschutz dabei sind, erhalten sie im Rahmen ihres "Begrüßungspaketes" auch einen vierseitigen DIN A4-Folder (PDF-Datei) mit nützlichen Hinweisen zu den Themen Energie, Ernährung/Konsum und Verkehr/Mobilität. Nach der 1. Auflage 2015 ist dies nun die neue aktualisierte 2. Auflage 2018.
Elektroautos mit E-Kennzeichen parken in Brackenheim kostenfrei!
02.04.2016
Besitzer von Elektroautos parken in Brackenheim seit April 2016 an gebührenpflichtigen Parkplätzen kostenfrei - müssen also keinen Parkschein ziehen - wenn sie ein E-Kennzeichen haben. Das erkennt sofort jeder Ordnungshüter und verzichtet auf ein "Knöllchen".
Grundlage dafür ist das Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz - EmoG) vom 5. Juni 2015. Neben den 100 % elektrisch betriebenen Autos können auch Hybridfahrzeuge (Kombination aus Elektro- und Verbrennungsmotor) dieses Kennzeichen beantragen, wenn sie gemäß § 3 EmoG weniger als 50 g/km Kohlendioxid-Emissionen verursachen oder mindestens eine Elektroreichweite von 40 km haben.
Sollte Ihr Fahrzeug vor Juni 2015 zugelassen worden sein, haben Sie natürlich noch kein großes E am Ende des Kennzeichens (vergleichbar mit dem H für Oldtimer). Deshalb - um kostenfrei in Brackenheim oder z.B. auch in Stuttgart parken zu können, müssen Sie sich bei der Kfz-Zulassungsstelle beim Landratsamt Heilbronn ein neues Kennzeichen besorgen. Die Kosten für diese Kennzeichenänderung betragen ca. 40 €.
Übrigens: Lassen Sie sich nicht von Mitarbeitern dort erzählen, dass es sich dabei um eine aufwändige und teure technische Änderung handele. Das ist falsch. Für die Kennzeichenänderung bringen Sie Kfz-Brief, Kfz-Schein, Versicherungsnachweis und die "alten" Kennzeichen mit. Also lassen Sie sich nicht abwimmeln, sondern bestehen Sie einfach nur auf einem neuen Kennzeichen, falls Sie ab sofort kostenfrei parken wollen (dort, wo das Parken durch Parkscheiben zeitlich begrenzt ist, gelten für Sie allerdings die gleichen Regeln wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer). Allzeit gute Fahrt!
Brackenheim ist Mitglied im Klima-Bündnis
03.02.2016
Seit 25 Jahren steht das Klima-Bündnis für einen ganzheitlichen Ansatz im Klimaschutz. Mit ihrem Beitritt zum Klima-Bündnis haben sich die weltweit mehr als 1.700 Mitglieds-Kommunen verpflichtet, ihre Treibhausgas-Emissionen vor Ort alle fünf Jahre um zehn Prozent zur reduzieren. In Anerkennung ihres Beitrags zum Erhalt des Regenwaldes und damit zum Klimaschutz handeln diese Kommunen solidarisch mit den indigenen Völkern der Amazonasregion Nachdem der Gemeinderat im letzten Herbst den Beitritt beschlossen und die Stadt die Mitgliedschaft im Klima-Bündnis beantragt hat, beschloss nun der Vorstand des Klima-Bündnis mit Sitz in Frankfurt a.M. mit Wirkung zum 01.01.2016 die Aufnahme der Stadt Brackenheim als 470. deutsches Mitglied. Der Mitgliedsbeitrag liegt bei 220 € jährlich.
Zwei Ziele stehen nun im Blickpunkt: Der Schutz der tropischen Regenwälder z.B. durch Verzicht auf Tropenholznutzung und die Halbierung unserer Pro-Kopf-CO2-Emissionen bis zum Jahr 2030.