Die Gemeinderatswahl: Stadt Brackenheim

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Brackenheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Login auf der Website

Ermöglicht das Anmelden in einem Login-Bereich auf der Website.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Brackenheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_login
  • fe_typo_user
Rathaus
Rathaus geschlossen
Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Personalversammlung ist das Rathaus, sowie die Stadtbücherei am Dienstag, den 10. Dezember 2024, nachmittags, geschlossen. Das Bürgerbüro ist bis 12.30 Uhr für Sie da, die weiteren Ämter haben bis 12.00 Uhr geöffnet.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Link zur GebärdenspracheLink zur leichten Sprache

Der Gemeinderat

Hauptbereich

Der Gemeinderat

Am Sonntag, 9. Juni 2024 sind rund 12.500 Bürgerinnen und Bürger in Brackenheim dazu aufgerufen, den Gemeinderat zu wählen sowie über die Zusammensetzung des Kreistags des Landkreises Heilbronn und des Europäischen Parlaments mitzubestimmen. In der heutigen Ausgabe von „Wahl Spezial“ möchten wir Ihnen insbesondere die Aufgaben und Funktionen des Brackenheimer Gemeinderats vorstellen.

Aufgaben des Gemeinderats

Der Gemeinderat ist das „Hauptorgan der Stadt“. Er ist die politische Vertretung der Bürgerschaft und entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist.

Das Gremium fasst die Beschlüsse über wichtige Gemeindeangelegenheiten, überwacht die Gemeindeverwaltung und verabschiedet sowie kontrolliert den Haushalt. Er bestimmt also grundsätzlich darüber, was die Gemeinde mit ihrem Geld macht. Hallen, Kindergärten, Spiel- und Sportplätze können nur gebaut werden, wenn der Gemeinderat dies so entschieden hat.

Darüber hinaus entscheidet der Gemeinderat auch bei der Einstellung von Gemeindebediensteten in höheren Positionen.

Rechtsstellung der Mitglieder des Gemeinderats

Der Gemeinderat besteht aus insgesamt 22 Mitgliedern. Seit der vergangenen Jahr ist zudem die unechte Teilortswahl abgeschafft. Dies gibt sowohl dem Wählern, aber auch den Wahlvorschlagsträger deutlich mehr Freiheiten, vereinfacht das Wahlsystem und verringert die Zahl der ungültigen Stimmabgaben. Gleichzeit ist jedoch auch nicht mehr garantiert, dass alle Stadtteile im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl mit Mitgliedern im Gremium vertreten sind. Die 22 Mitglieder gehören derzeit fünf Fraktionen an. Sie entscheiden im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung.

Rechte und Pflichten des Gemeinderats

Die wichtigsten Rechte des Gemeinderats sind:

  • freie Ausübung des Mandats;
  • das Satzungsrecht (das »Gesetzgebungsrecht« der Gemeinde);
  • das Recht auf Information;
  • das Recht auf Mitwirkung;
  • das Etatrecht;
  • die Planungshoheit;
  • die Personalhoheit (die Einstellung von Gemeindebediensteten).

Die wichtigsten Pflichten des Gemeinderats sind:

  • Allgemeine Treupflicht;
  • Verschwiegenheit;
  • Verbot der Mitwirkung bei Befangenheit;
  • Gesetzmäßiges Handeln;
  • Freie, nur an Gewissen gebundene Entscheidung.

In etwa dreiwöchigem Rhythmus finden in der Heuss-Stadt Gemeinderatssitzungen statt. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich. Einzelne Tagesordnungspunkte dürften nur dann nichtöffentlich behandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern.

So wird gewählt

Die Wählerinnen und Wähler haben bei der Wahl grundsätzlich zwei Möglichkeiten.

  1. Ein Stimmzettel einer Partei oder einer Wählervereinigung wird unverändert abgegeben. Damit erhält jeder Bewerber auf dem Stimmzettel jeweils eine Stimme.
  2. Ein Stimmzettel kann aber auch angepasst werden. Je Kandidatin und Kandidat können zwischen einer und maximal drei Stimmen vergeben werden (Kumulieren). Auch ist es möglich, seine Stimmen auf Kandidierende verschiedener Listen zu verteilen (Panschieren). Wichtig dabei ist, die Zahl der maximal zu vergebenden Stimmen nicht zu überschreiten, sonst wird der Stimmzettel ungültig. In Brackenheim können bei der Gemeinderatswahl höchsten 22 Stimmen, bei der Kreistagswahl maximal sechs Stimmen vergeben werden. Sonst ist die Stimmabgabe ungültig

Wichtig: Es gilt die sogenannte positive Kennzeichnungspflicht. Dies bedeutet, dass nur diejenigen Kandidierenden eine oder mehrere Stimmen erhalten, die durch die Wählerin oder den Wähler auf dem Wahlzettel auch erkennbar gekennzeichnet wurden. Es ist im Umkehrschluss also nicht zulässig, Bewerber/-innen auszustreichen, um seine Stimmen auf die verbleibenden (nicht gekennzeichneten) Kandidierenden zu verteilen. Ausgenommen von der positiven Kennzeichnungspflicht ist die Abgabe eines einzelnen, unveränderten Stimmzettels (siehe Nr. 1).

Kumulierung und Panaschieren im Detail

Kumulieren (Anhäufen) bezeichnet die Abgabe mehrerer Stimmen für eine Kandidatin oder einen Kandidaten. Auf dem Wahlzettel ist  hierzu die Ziffer „2“ oder „3“ hinter den Namen der Bewerberin oder des Bewerbers zu notieren. Alternativ kann der Name der Bewerberin oder des Bewerbers mehrfach auf den Wahlzettel geschrieben, und jeweils mit einem Kreuz markiert werden.

Panaschieren (Mischen) bedeutet, seine Stimmen auf Kandidierende unterschiedlicher Listen zu verteilen. Hierfür gibt es zwei mögliche Varianten:

  • Kandidierende verschiedener Listen können handschriftlich auf einen Wahlvorschlag (Liste) übertragen werden. So kann etwa auf die Liste A der Name einer Kandidatin von Liste B notiert, und mit einem Kreuz oder einer Ziffer gekennzeichnet werden.
  • Alternativ können auch mehrere Wahlvorschläge (Listen) ausgefüllt und in den Wahlumschlag gelegt werden.

Wie werden die Sitze bei der Kommunalwahl verteilt?

Als Berechnungsverfahren für die Sitzverteilung in kommunalen Gremien dient in Baden-Württemberg das Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers. Dieses wird u.a. auch bei den baden-württembergischen Landtagswahlen angewendet. Die Sitzverteilung erfolgt in zwei Schritten:

  1. Bei der Verhältniswahl findet zunächst eine „Oberverteilung“ der Sitze auf die einzelnen Wahlvorschläge statt. Das heißt, die jeweiligen Wahlvorschläge erhalten so viele Sitze, wie ihnen im Verhältnis zu den anderen Wahlvorschlägen zustehen. Zur Ermittlung dieses Verhältnisses werden die Stimmenzahlen aller Bewerber/-innen des jeweiligen Wahlvorschlages zu einer Gesamtstimmenzahl dieses Wahlvorschlages addiert. Die Gesamtstimmenzahlen aller Wahlvorschläge werden dann nacheinander durch 1, 3, 5, 7, 9, 11 usw. geteilt. Von diesen Zahlen werden die höchsten Zahlen ausgesondert, und zwar so viele, wie Sitze zu vergeben sind. Jeder Wahlvorschlag erhält so viel Sitze, wie Höchstzahlen auf ihn entfallen. Sind Höchstzahlen gleich, entscheidet das Los.
  2. Stehen die Sitzzahlen für die jeweiligen Wahlvorschläge fest, ist in einem zweiten Schritt die „Unterverteilung“, also die Verteilung der Sitze auf die Kandidierenden des jeweiligen Wahlvorschlags durchzuführen. Hierfür ist die von den einzelnen Kandidierenden erreichte Stimmenzahl entscheidend. Sollten mehrere Bewerber/-innen eines Wahlvorschlags dieselbe Stimmenzahl erhalten haben, entscheidet die Reihenfolge der Benennung im Wahlvorschlag: wer auf der Liste weiter oben steht, erhält in diesem Fall den Sitz zugeteilt. Diejenigen Kandidierenden, denen kein Sitz zugeteilt wird, werden in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen als Ersatzpersonen des Wahlvorschlags festgestellt. Ersatzpersonen kommen dann zum Zug, wenn die gewählten Bewerber/-innen wegen Hinderungsgründen ihr Amt nicht antreten dürfen oder nachträglich aus dem Gemeinderat ausscheiden.

Infobereiche