Hinweisgebersystem
Gibt es Probleme?
Nicht immer läuft im Arbeitsumfeld alles so wie es sein soll.
Seit Juli 2023 sind aufgrund der Whistleblower Richtlinie der EU und des Hinweisgeberschutzgesetzes in Deutschland sogenannte Hinweisgeberstellen durch Unternehmen und Organisationen mit mehreren Mitarbeitern einzurichten.
Das Ziel liegt darin, Menschen die Missstände benennen vor Sanktionen der Organisationen und gemeldeten Personen zu bewahren. Es soll also möglich sein, auf ein fehlerhaftes oder rechtswidriges Vorgehen oder Verhalten hinzuweisen, ohne dass man hierbei Angst um seine eigene Sicherheit oder Stellung im Unternehmen haben muss.
Was kann gemeldet werden?
Der gesetzliche Schutz der Hinweisgeber besteht nur bei bestimmten relevanten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Es muss sich also bei dem gemeldeten Vorgang um einen Verstoß gegen geltende Gesetze handeln. Vor allem bloße Lappalien oder einfache Beschwerden sind daher keine „Hinweise“ im Sinne des Gesetzes und es besteht kein Schutz für die Hinweisgeber. Wenn Sie sich nicht sicher sind, können wir Sie für Ihre Meldung beraten. Dafür sind wir da!
Der Schutz gilt für Meldungen über Straftaten, Ordnungswidrigkeiten (wenn sie Menschen oder Mitarbeiter schützen sollen), Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Auch für Verstöße gegen Regeln in den Bereichen:
Produktsicherheit, Verkehrssicherheit (Straße, Bahn, Luftfahrt, Seeverkehr), sicherer Transport gefährlicher Güter (Straße, Bahn, Binnenschiff), Umweltschutz, Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit, Förderung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz, Tierschutz, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Sicherheitsstandards bei medizinischen Produkten, Medikamenten und grenzüberschreitender Patientenversorgung, Datenschutz und IT-Sicherheit, Rechte von Aktionären, Fehler bei Unternehmensprüfungen, Privatsphäre und Vertraulichkeit von Gesprächen, Post- oder Telekommunikation, Verbraucherschutz.
Wer darf melden?
Es gibt keine Einschränkungen. Die Meldungen von allen Personen sind zu berücksichtigen.
Wohin mit der Meldung?
Wir haben ein externes Unternehmen mit der Entgegennahme und Bearbeitung der Meldungen betraut. Die dort tätigen Rechtsanwälte nehmen sich der Meldung kompetent und vertraulich an.
https://www.service-rechtsanwalt.de/hinweisgeber

Wie läuft das ab?
Die Meldung machen Sie über das Portal oder die Hotline. Danach erhalten Sie zunächst innerhalb der ersten 7 Tage eine Eingangsbestätigung (sofern die Meldung nicht anonym erfolgt ist). Sollte das Problem noch nicht verständlich sein, oder wenn es andere Probleme gibt, gibt es eventuell noch Rückfragen. Hiernach erhalten Sie innerhalb von 3 Monaten eine Rückmeldung über die Abhilfemaßnahmen, die auf Basis Ihrer Meldung eingeleitet wurden.