Aktuelle Informationen zur Kommunal- und Europawahl am 9. Juni 2024
Wahlergebnisse
Unter folgendem Link sind die Wahlergebnispräsentationen für die Stadt Brackenheim online abrufbar:
https://wahlergebnisse.komm.one/lb/produktion/wahltermin-20240609/08125013/praesentation/index.html
Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten? Schnell handeln! Wahlen am 9. Juni 2024
"Wer seine beantragten Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten hat oder wem das Hochwasser zuhause seine Briefwahlunterlagen unbrauchbar gemacht hat, sollte jetzt schnell sein und auf die zuständige Gemeindebehörde zugehen!“, appelliert wenige Tage vor der Europawahl und den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 Landeswahlleiterin Cornelia Nesch an alle derart betroffenen Wahlberechtigten. „Dort können Ersatzunterlagen ausgestellt werden, aber nur bis Samstag, 12 Uhr. [] Wer dies nicht macht und die zuerst beantragten Briefwahlunterlagen treffen wirklich nicht mehr rechtzeitig ein, kann an den Wahlen nicht teilnehmen, auch nicht am Sonntag im Wahllokal bei der Urnenwahl.“
Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann nur mit dem erhaltenen Wahlschein an der Wahl teilnehmen – entweder per Briefwahl oder gegen Vorlage des erhaltenen Wahlscheins im Wahllokal am Wahlsonntag. Wem die Briefwahlunterlagen und damit auch der Wahlschein noch nicht zugegangen ist und sich dies nicht mit den üblichen Postlaufzeiten erklären lässt, sollte sich daher umgehend mit seiner Wohnortgemeinde in Verbindung setzen. Ihm können dann noch bis Samstag, 8. Juni 2024, 12 Uhr, Ersatzunterlagen ausgestellt werden. Da die Zeit für einen erneuten Postversand für die Hin- und Rücksendung der neuen Unterlagen mittlerweile nicht mehr ausreicht, sind alle betroffenen Personen aufgerufen, persönlich bei ihrer Gemeinde vorzusprechen. Dann kann auch gleich an Ort und Stelle gewählt werden. Es kann auch eine dritte Person schriftlich mit der Abholung bevollmächtigt werden, wobei die Vollmacht zusätzlich die Versicherung enthalten muss, dass die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind. Danach gibt es für den genannten Personenkreis keine Möglichkeit mehr, die Unterlagen zu erhalten. Sollten die zuerst beantragten Briefwahlunterlagen dann doch noch beim Wahlberechtigen eingehen, kann mit diesen selbstverständlich nicht nochmal gewählt werden. Sie werden im Zeitpunkt der Herausgabe von Ersatzunterlagen von der Gemeinde als ungültig erklärt, so dass Missbrauch verhindert wird.
Wer bisher noch keinen Briefwahlantrag gestellt hat, kann dies noch bis Freitag, 7. Juni 2024, 18:00 Uhr bei der zuständigen Gemeindebehörde nachholen. Auch in diesen Fällen gilt, dass der Antrag zum jetzigen Zeitpunkt persönlich oder durch einen Bevollmächtigten gestellt werden sollte. Die Wahlunterlagen können dann gleich mitgenommen bzw. direkt vor Ort gewählt werden. Für den Postversand würde die Zeit zu knapp werden.
In besonderen Ausnahmefällen (§ 26 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 der Europawahlordnung, § 10 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 der Kommunalwahlordnung) können noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dies gilt auch, wenn der Wahlberechtigte plötzlich erkrankt und dies nachweist. Soll ein Dritter die Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen, muss dieser eine schriftliche Vollmacht des Erkrankten vorlegen.
Wer noch durch Briefwahl wählt, hat selbst dafür zu sorgen, dass der Wahlbrief rechtzeitig, also bis spätestens 18:00 Uhr am Wahlsonntag, bei der zuständigen Stelle eingeht. Damit dies sichergestellt ist, sollten die Wahlbriefe am besten direkt bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse abgegeben oder eingeworfen werden. Die Übergabe am Wahltag in einem normalen Wahllokal ist dagegen nicht möglich. Alle am Wahltag nach 18:00 Uhr eintreffenden Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Sitzung des Gemeindewahlausschusses; Kommunalwahlen in der Stadt Brackenheim am Sonntag, 9. Juni 2024
Am Montag, 10. Juni 2024, um 20:00 Uhr, findet im Bürgersaal des Rathauses Brackenheim, Marktplatz 1, 74336 Brackenheim, eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt.
Gegenstand der Sitzung:
1. Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024 in Brackenheim
- Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge und Bewerber
- Festlegung der Ersatzleute und deren Reihenfolge
2. Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl des Kreistags am 09.06.2024 im Wahlkreis III Brackenheim für die Stadt Brackenheim
Zu der Sitzung hat jedermann Zutritt.
Brackenheim, 31. Mai 2024
gezeichnet
Helmut Kayser
Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses
Versand der Stimmzettel und Briefwahlunterlagen
Die Stadfverwaltung weist darauf hin, dass alle Wahlberechtigten die Stimmzettel für die Kommunalwahlen (Gemeinderats- und Kreistagswahl) per Post erhalten werden. Diese werden vermutlich in den Kalenderwochen 21 und 22 bei den Wahlberechtigten ankommen.
Wahlberechtigte, die Briefwahl beantragen, bekommen zusammen mit den Briefwahlunterlagen einen Stimmzettel zur Europawahl sowie nochmals die Stimmzettel für die Kommunalwahlen zugesandt. Dieser doppelte Versand im Falle der Briefwahl hat verwaltungstechnische und logistische Gründe. Da der Stadtverwaltung noch nicht alle Stimmzettel vorliegen, können die Briefwahlunterlagen erst ab Anfang Kalenderwoche 21 versandt werden.
Downloads
Musterstimmzettel (PDF-Dokument, 70,58 KB, 03.05.2024)
Wahlhelfer gesucht (PDF-Dokument, 922,61 KB, 01.03.2024)
Wahllokalverzeichnis (PDF-Dokument, 15,34 KB, 01.03.2024)
Infobrief der Landeszentrale für politische Bildung zur kommunalen Kinder- und Jugendbeteiligung in Baden-Württemberg
In der öffentlichen Wahrnehmung liegt der Fokus der Wahlrechtsreform von 2023 in Baden-Württemberg auf der Absenkung des passiven Wahlalters. Allerdings gibt es bei der Kommunalwahl 2024 weitere Wähler:innengruppen, die neu hinzukommen. Zum ersten Mal dürfen auch Wohnungslose, Menschen mit Behinderung, bzw. die auf rechtlich bestellte Betreuung angewiesen sind, und Inhaftierte, die wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, ihre Stimme abgeben. Besondere Hürden beim Wählen haben aber auch Menschen, die kaum lesen und schreiben können oder Sehbehinderte.
Der Infobrief „Beteiligungs-Dings. Light-faden“ portioniert wichtige Themen der Kinder- und Jugendbeteiligung und bereitet sie leicht verständlich auf.
Alle Ausgaben der Infobriefe aus der Reihe „Beteiligungs-Dings. Light-faden“
Sitzung des Gemeindewahlausschusses
Am Montag, 8. April 2024, um 18:00 Uhr, findet im Bürgersaal des Rathauses Brackenheim, Marktplatz 1, 74336 Brackenheim, eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt. Gegenstand der Sitzung:
- Prüfung der eingegangenen Wahlvorschläge zur Gemeinderatswahl in Brackenheim und Beschlussfassung über deren Zulassung
- Ermittlung des Wahlergebnisses bei den Europa- und Kommunalwahlen
- Zustimmung zur Unterbrechung der Wahlhandlung
- Reihenfolge der Auszählung
- Wechsel der Räumlichkeiten
- Einsatz der automatisierten Datenverarbeitung (Wahlmanager)
Zu der Sitzung hat jedermann Zutritt.
"Einfach wählen gehen!" - Wahlhilfen zu den Kommunalwahlen und zur Europawahl am 9. Juni 2024
Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) informiert in zwei rund 30-seitigen Broschüren, was man zu den Kommunalwahlen und zur Europawahl am 9. Juni 2024 wissen muss. Wählerinnen und Wähler im Land können hier auf verständliche Weise erfahren, welche Funktionen die kommunalen Vertretungsorgane bzw. das Europaparlament haben und wie die Wahl funktioniert. Die Hefte in Leichter Sprache richten sich vor allem an Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Lernschwierigkeiten.
Download der Broschüre Wahlhilfe zur Kommunalwahl (PDF-Dokument, 7,92 MB, 20.02.2024) (PDF, barrierefrei)
Download der Broschüre Wahlhilfe zur Europawahl (PDF-Dokument, 5,36 MB, 20.02.2024) (PDF, barrierefrei)