Grund- und Gewerbesteuer werden zum 15. Mai 2024 fällig
Das städtische Steueramt teilt mit, dass zum 15. Mai 2024 die Grundsteuer- und Gewerbesteuervorauszahlungsraten für das 2. Vierteljahr 2024 fällig werden.
Der fällige Zahlungsbetrag bei der Grundsteuer und der Gewerbesteuer ergibt sich aus dem letzten Steuerbescheid.
Bei Steuerpflichtigen, die am Abbuchungsverfahren teilnehmen, wird der fällige Betrag zum Fälligkeitstermin abgebucht.
Die übrigen Zahlungspflichtigen werden um termingerechte Bezahlung gebeten, da im Verzugsfalle Säumniszuschläge festgesetzt werden müssen und bei einer Mahnung Mahngebühren fällig werden. Bitte helfen Sie mit, dass dies nicht nötig wird.
Um sich die Überwachung der Zahlungstermine zu ersparen, können Sie der Stadtkasse Brackenheim eine Abbuchungsermächtigung erteilen. In diesem Falle werden die fälligen Raten zu Lasten Ihres Girokontos eingezogen. Eine solche Abbuchungsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden.
Formulare hierfür können bei der Stadtverwaltung Brackenheim angefordert werden.
Wir bitten, bei den Zahlungen unbedingt das Buchungszeichen mit anzugeben, damit die eingehenden Zahlungen ordnungsgemäß verbucht werden können.
Zahlungen können auf folgende Konten der Stadtkasse Brackenheim vorgenommen werden:
Kreissparkasse Heilbronn
IBAN DE51 6205 0000 0005 7805 07 BIC HEISDE66XXX
VBU Volksbank im Unterland eG
IBAN DE74 620 632 630 030 250 005 BIC GENODES1VLS