Aktuelle Informationen: Stadt Brackenheim

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Liebe Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund einer internen Veranstaltung ist das Rathaus am Mittwoch, 20. Mai 2026, ganztags geschlossen.
Ab Donnerstag, 21. Mai, sind wir wieder zu den regulären Öffnungszeiten für Sie da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihre Stadtverwaltung Brackenheim
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Die Ergebnisse der Landtagswahl 2026 aus Brackenheim sind unter folgendem Link einsehbar:

Wahlergebnisse der Landtagswahl 2026 - Brackenheim

Alles, was Du über die Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg wissen musst

Am 8. März 2026 sind Landtagswahlen in Baden-Württemberg. Etwa 7,7 Millionen Menschen im Ländle werden voraussichtlich wahlberechtigt sein. Aber warum sind Landtagswahlen so wichtig? Welche Aufgaben hat ein Landtag? Wer ist wahlberechtigt? Wie setzt sich der Landtag zusammen? Und was sind Überhang- und Ausgleichsmandate? All diese Fragen beantwortet das Erklärvideo zur Landtagswahl.
(Quelle: Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg / Creative Commons-Lizenz CC BY-SA-NC-ND 4.0)

Informationen zur Briefwahl

Am Montag, 26.01.2026 startete der Versand der Wahlbenachrichtigungen. Hier steht es Ihnen wieder frei, am Wahltag in das jeweilige Wahllokal zu gehen oder vorab Briefwahlunterlagen zu beantragen. Die Beantragung kann über das Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung, persönlich (im Bürgerbüro), schriftlich (per E-Mail) oder digital (Online-Formular oder QR- Code) beantragt werden.

a) Beantragung über das Online-Formular
Hinweis: Die Frist zur Beantragung der Wahlscheine über das Online-Formular ist am Dienstag, 03.03.2026, abgelaufen.

b) Beantragung über den QR-Code
Den QR-Code finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung und können diesen mit Ihrem Mobilgerät aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post oder durch unsere Amtsbotin zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an info(@)brackenheim.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Gerne weisen wir auf die Möglichkeit hin, Briefwahlunterlagen direkt im Rathaus abzugeben oder einzuwerfen, um sicherzustellen, dass sie rechtzeitig eingehen.

c) Beantragung vor Ort - Bürgerbüro
Sie können auch – wie übrigens bei jeder Wahl – von der Briefwahl vor Ort (im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten) Gebrauch machen. Bei dieser Variante entfallen die Postlaufzeiten.

Laut §19(2)S.1 LWO können Wahlscheine künftig grundsätzlich bis zum zweiten Tag vor der Wahl, 15 Uhr, beantragt werden. Frist: Freitag, 06.03.2026, bis 15 Uhr.

Außerdem können Sie bis zum Tag vor der Wahl, 12 Uhr, auf Antrag einen Ersatzwahlschein erhalten, wenn Sie glaubhaft versichern, dass Ihnen Ihr Wahlschein nie zugegangen ist oder Sie ihn verloren
haben. Frist: Samstag, 07.03.2026, bis 12 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass in allen Fällen, die Briefwahlunterlagen bis Sonntag, 08.03.2026, 18:00 Uhr, eingegangen sein müssen. Bei Rücksendung per Post sind die Postlaufzeiten zu beachten. Unser Briefkasten vor Ort wird am Sonntag, 08.03.2026, 18:00 Uhr, ein letztes mal geleert. Alle Wahlbriefe die später eingehen können bei der Auszählung nicht berücksichtigt werden.

Bei Fragen steht Ihnen das Wahlamt (Tel. 07135 105-127) sowie das Bürgerbüro (Tel. 07135 105-555) gerne zur Verfügung.

Alle ehrenamtlichen Wahlhelfer sind automatisch und kostenfrei bei der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) gesetzlich unfallversichert

Der umfassende Unfallversicherungsschutz bei der UKBW besteht bei allen Tätigkeiten, die mit dem Amt und der Amtsausübung verbunden sind. Dazu gehören die Tätigkeiten am Wahltag wie die Schließung und Öffnung des Wahllokals oder die Ausgabe der Stimmzettel sowie sämtliche Vor- und Nachbereitungsarbeiten wie das Aufräumen oder die mit der Amtsausführung verbunden Hin- und Rückwege – unabhängig davon, ob diese zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit Bus und Bahn zurückgelegt werden.

Im Falle eines Unfalls übernimmt die UKBW die Erstversorgung im Rahmen der Ersten Hilfe, die notwendigen Fahrt- und Transportkosten, ärztliche und zahnärztliche Behandlung und Versorgung mit Medikamenten, Hilfs- und Heilmitteln. Wenn etwas passiert, sollten sich die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei der Kommunalverwaltung, für die sie tätig waren, oder direkt bei der UKBW melden.

Weitere Informationen zum Versicherungsschutz von ehrenamtlichen Wahlhelfer finden Sie hier: www.ukbw.de/wahlhelfende.

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.

Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit derAufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- undSehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.

Änderung Standort Wahlbezirk 005 – 09 Alte Kelter, Meimsheim

Das Wahllokal 005 – 09, Alte Kelter, Löwengasse 14 befindet sich bei dieser Wahl in der Gemeindehalle Meimsheim, Jahnstraße 2. Somit werden sich dieses Jahr ausnahmsweise zwei Wahlbezirke an einem Ort treffen. Für einen reibungslosen Ablauf und eine entsprechende Ausschilderung ist gesorgt.

Nicht nur, dass das Wahllokal 005 – 09 in Meimsheim eine andere Räumlichkeit zugewiesen bekommen hat, es wurde auch für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt. Weitere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung über die repräsentative Wahlstatistik.
 

Rechtsänderungen seit 2021 – Landtagswahlgesetz

  1. Einführung des Zwei- Stimmen- Wahlrechts
    Sie haben nun zwei Stimmen statt einer. Mit Ihrer Erststimme wählen Sie eine Person im Wahlkreis, Ihre Zweitstimme ist für eine Partei auf Landesebene
  2. Absenkung des Mindestwahlalters
    Das Wahlalter wurde von 18 Jahren auf 16 Jahre herabgesetzt (aktives Wahlrecht). Das passive Wahlrecht bleibt unverändert beim 18. Lebensjahr.

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