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Erklärfilm zur Landtagswahl

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Alles, was Du über die Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg wissen musst

Am 8. März 2026 sind Landtagswahlen in Baden-Württemberg. Etwa 7,7 Millionen Menschen im Ländle werden voraussichtlich wahlberechtigt sein. Aber warum sind Landtagswahlen so wichtig? Welche Aufgaben hat ein Landtag? Wer ist wahlberechtigt? Wie setzt sich der Landtag zusammen? Und was sind Überhang- und Ausgleichsmandate? All diese Fragen beantwortet das Erklärvideo zur Landtagswahl.
(Quelle: Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg / Creative Commons-Lizenz CC BY-SA-NC-ND 4.0)

Änderung Standort Wahlbezirk 005 – 09 Alte Kelter, Meimsheim

Das Wahllokal 005 – 09, Alte Kelter, Löwengasse 14 befindet sich bei dieser Wahl in der Gemeindehalle Meimsheim, Jahnstraße 2. Somit werden sich dieses Jahr ausnahmsweise zwei Wahlbezirke an einem Ort treffen. Für einen reibungslosen Ablauf und eine entsprechende Ausschilderung ist gesorgt.

Nicht nur, dass das Wahllokal 005 – 09 in Meimsheim eine andere Räumlichkeit zugewiesen bekommen hat, es wurde auch für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt. Weitere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung über die repräsentative Wahlstatistik.
 

Rechtsänderungen seit 2021 – Landtagswahlgesetz

  1. Einführung des Zwei- Stimmen- Wahlrechts
    Sie haben nun zwei Stimmen statt einer. Mit Ihrer Erststimme wählen Sie eine Person im Wahlkreis, Ihre Zweitstimme ist für eine Partei auf Landesebene
  2. Absenkung des Mindestwahlalters
    Das Wahlalter wurde von 18 Jahren auf 16 Jahre herabgesetzt (aktives Wahlrecht). Das passive Wahlrecht bleibt unverändert beim 18. Lebensjahr.

Informationen zur Briefwahl

Wahlscheinantrag bequem per Online-Formular oder QR-Code

Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung).

a) Online-Formular
Beim Aufruf des nachfolgenden Links gelangen Sie zu einem Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Zum Online-Formular (Beantragung Briefwahlunterlagen)

b) QR-Code
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post oder durch unsere Amtsbotin zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an info(@)brackenheim.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Gerne weisen wir auf die Möglichkeit hin, Briefwahlunterlagen direkt im Rathaus abzugeben oder einzuwerfen, um sicherzustellen, dass sie rechtzeitig eingehen.

Sie können auch – wie übrigens bei jeder Wahl – von der Briefwahl vor Ort (im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten) Gebrauch machen. Bei dieser Variante entfallen die Postlaufzeiten.

Bei Fragen steht Ihnen das Wahlamt (Tel. 07135 105-127) sowie das Bürgerbüro (Tel. 07135 105-555) gerne zur Verfügung.

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