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Die Ergebnisse der Bundestagswahl 2025 aus Brackenheim sind unter folgendem Link einsehbar:

Wahlergebnisse der Bundestagswahl 2025 - Brackenheim

Bundestagswahl 2025: Kurze Fristen für Briefwahl!

Es ist davon auszugehen, dass die ersten Chargen der Stimmzettel am Freitag, 7. Februar 2025 bei den Gemeinden eintreffen. Ab diesem Zeitpunkt könnte mit dem Versand der Briefwahlunterlagen begonnen werden. Der späte Versand der Unterlagen ist nicht etwa durch eine angebliche fehlende Funktionsfähigkeit der Kommunen verursacht, sondern ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen, die wiederum die Rechte der Parteien zur Wahlvorbereitung beachten müssen.

Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag (Sonntag, 23. Februar 2025) bei der Gemeinde zurückgegeben werden, damit die Stimmen noch hinzugezählt werden können.

Demzufolge muss die Briefwahl im Laufe von nur rund 2 Wochen „abgewickelt“ werden. Verbunden mit der erforderlichen Bearbeitungszeit, die unser Bürgerbüro natürlich so kurz wie möglich hält, und der Postlaufzeiten für den Hin- und Rückversand der Briefwahlunterlagen ergibt sich bei dieser vorgezogenen Wahl eine sehr kurze Frist, die Sie bitte unbedingt beachten sollten. Es empfiehlt sich, sofort einen Antrag zu stellen, sobald die Wahlbenachrichtigung bei Ihnen eintrifft. Dies müsste laut unseres Rechenzentrums bis Ende Januar der Fall sein.

Gerne weisen wir auf die Möglichkeit hin, Briefwahlunterlagen direkt im Rathaus abzugeben oder einzuwerfen, um sicherzustellen, dass sie rechtzeitig eingehen. Sie können auch – wie übrigens bei jeder Wahl – von der Briefwahl vor Ort (im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten) Gebrauch machen. Bei dieser Variante entfallen die Postlaufzeiten.

Bei Fragen steht Ihnen das Wahlamt (Tel. 07135 105-129) sowie das Bürgerbüro (Tel. 07135 105-555) gerne zur Verfügung.

Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen

Hinweis: Die Briefwahlunterlagen können unter folgendem Link online beantragt werden, der Versand erfolgt jedoch erst, sobald der Verwaltung alle Stimmzettel (frühestens ab 10. Februar) vorliegen.

Zum Online-Formular (Beantragung Briefwahlunterlagen)

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