Berufliche Bildung - Begabte nach Ausbildung im Dualen System fördern (Weiterbildungsstipendium)
Sie möchten sich beruflich weiterbilden?
Dann können Sie ein Stipendium für berufsbegleitende Weiterbildungen erhalten.
Das Stipendium unterstützt Sie für drei Jahre.
Sie erhalten es ab dem Tag, an dem Sie in die Begabtenförderung aufgenommen werden. Unabhängig vom konkreten Aufnahmetag gilt das Kalenderjahr der Aufnahme als erstes Förderungsjahr. Das Stipendium endet am 31. Dezember des übernächsten Jahres.
Jährlich bekommen Sie Zuschüsse von bis zu 2.000 EUR für beliebig viele Weiterbildungen. Pro Weiterbildung müssen Sie in der Regel einen Eigenanteil von 10 Prozent selbst tragen.
Verfahrensablauf
Das Verfahren ist zweistufig:
1. Bewerbung für das Stipendium und Aufnahme in die Förderung
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, wie Sie sich bewerben müssen. Klären Sie, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Diese informiert Sie über die weitere Vorgehensweise.
2. Auswahl der konkreten Weiterbildung und Beantragung der Förderung
Wenn Sie ein Stipendium bekommen haben, können Sie sich eine Weiterbildungsmaßnahme suchen und dafür eine Förderung beantragen.
Für jede einzelne Weiterbildungsmaßnahme müssen Sie einen eigenen Förderantrag stellen. Die zuständige Stelle prüft, ob die Maßnahme förderfähig ist.
Förderfähig sind beispielsweise:
- berufs- und fachbezogene Kurse und Lehrgänge
- Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (beispielsweise Meister, Techniker, Betriebswirt)
- Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen (beispielsweise Fremdsprachen, EDV, Mitarbeiterführung)
- berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der aktuellen Berufstätigkeit aufbauen
Zuschüsse können Sie erhalten für:
- Kosten der Weiterbildung
- Fahrtkosten
- Aufenthaltskosten
- Notwendige Arbeitsmittel
Nicht gefördert werden unter anderem:
- Vollzeitstudiengänge ohne begleitendes Arbeitsverhältnis
- Zweitausbildungen
- Vorbereitungslehrgänge auf allgemeinbildende Schulabschlüsse
Ist die Maßnahme förderfähig, schließt die zuständige Stelle mit Ihnen eine Fördervereinbarung ab. Darin wird festgelegt, wann und in welchen Raten die Förderung ausbezahlt wird.
Fristen
Jede zuständige Stelle setzt unterschiedliche Bewerbungstermine fest. Erkundigen Sie sich frühzeitig danach.
Die Förderung für eine Weiterbildungsmaßnahme müssen Sie rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme beantragen. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.
Unterlagen
Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der zuständigen Stelle.
Kosten
keine
Sonstiges
Das Förderprogramm führt die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung gGmbH (SBB) im Auftrag der Bundesregierung durch.
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
die Kammer oder andere Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis eingetragen war
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Industrie- und Handelskammer Reutlingen und die Handwerkskammer Region Stuttgart haben dessen ausführliche Fassung am 31.07.2013 freigegeben.