Gesundheitsschutz durch Rauchverbot
Baden-Württemberg setzt ab dem 01.06.2026 ein deutliches Zeichen für mehr Gesundheitsschutz durch das neue Landesnichtraucherschutzgesetz. Die Gefahren des Passivrauchens sollen somit reduziert werden und die Gesellschaft vor möglichen Schädigungen schützen. Bei dem Gesetzgebungsverfahren wurde ein Bürgerforum miteingebunden. Dieses hat sich mit Experten und Expertinnen ausgetauscht und eine umfassende Stellungnahme zum Gesetzesentwurf erarbeitet.
Das Rauch- und Benutzungsverbot gilt grundsätzlich in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen und bestimmten Außenbereichen.
Dazu gehören …
- Behörden und sonstige öffentliche Einrichtungen
- Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
- Schulen, Kindertageseinrichtungen und sonstige Einrichtungen für Kinder und Jugendliche
- Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen
- Gaststätten
- Diskotheken
- Einkaufszentren und sonstige öffentlich zugänglichen Gebäude
…Außenbereiche
- auf öffentlichen Kinderspielplätzen
- Bus- & Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs
- In Freibädern
- In Freizeit- und Vergnügungsparks
Zu den nicht erlaubten Produkten in diesen Bereichen gehören klassische Tabakprodukte, elektronische Zigaretten, Tabakerhitzer, Verdampfer, nikotinfreie sowie cannabisfreie Ersatzprodukte, Wasserpfeifen und ähnliche Produkte.
Durch das Gesetz werden bestimmte Ausnahmen geregelt.
Bei Verstößen gegen das LNRSchG können Geldbußen in Höhe von bis zu 200 € verhängt werden.
Für Betreiberinnen und Betreiber gilt die Kennzeichnungspflicht und das Unterbinden des Rauchens.
Kommen diese ihren Pflichten nicht nach, kann dies mit einer Geldbuße von bis zu 3.300€ bestraft werden.
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