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Veröffentlichung: 02/2026

Landratsamt Heilbronn - Flurneuordnungsamt - untere Flurbereinigungsbehörde-

Öffentliche Bekanntmachung vom 22.12.2025
Flurbereinigung Brackenheim-Haberschlacht (Langhälden), Landkreis Heilbronn
Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung und nach dem
Landesverwaltungsverfahrensgesetz
Das Landratsamt Heilbronn - untere Flurbereinigungsbehörde - gibt hiermit auf Grund von §§ 18-21 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und von § 25 Abs. 3 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) das Vorhaben: Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sowie Änderung, Verlegung oder Einziehung vorhandener Anlagen in der Flurbereinigung BrackenheimHaberschlacht (Langhälden) öffentlich bekannt.
Hierzu liegen die Entwürfe (Stand: 22.12.2025) der Wege- und Gewässerkarte mit Landschaftskarte und Erläuterungsbericht (inkl. UVP-Bericht nach § 16 UVPG und weiterer Anlagen) einen Monat lang ab Freitag, den 09.01.2026, im Rathaus in Brackenheim (Marktplatz 1, 74336 Brackenheim) während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsicht aus.
Am Montag, den 26.01.2026, von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr ist ein Beauftragter des Landratsamts Heilbronn - Flurneuordnungsamt anwesend, um Auskünfte zu erteilen.

Zusätzlich kann die Bekanntmachung mit den o.g. Entwürfen (Karte und Bericht) auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o.g. Verfahren (www.lgl-bw.de/4556) sowie auf dem zentralen Internetportal nach § 20 UVPG (www.uvp-verbund.de) eingesehen werden.
Während der einmonatigen Auslegung und einem weiteren Monat können zu dem Vorhaben beim Landratsamt Heilbronn, Sitz: Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn, umwelterhebliche Anregungen und Bedenken vorgebracht werden. Die Anregungen und Bedenken werden geprüft. Über die Zulässigkeit des Vorhabens entscheidet unter Berücksichtigung des Ergebnisses dieser Prüfung nach Abschluss der Planung die obere Flurbereinigungsbehörde durch Planfeststellungsbeschluss oder Plangenehmigung. Die Öffentlichkeit wird über diese Entscheidung unterrichtet werden.
gez. Krüger, D.S., Amtsleiterin

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