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Veröffentlichung: 50/2025

Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026

1. Steuerfestsetzung

Der Gemeinderat hat durch Hebesatzsatzung vom 12.12.2024 die Hebesätze für die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2025 festgesetzt auf

  • 507 v.H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und
  • 227 v.H. für die Grundstücke (Grundsteuer B).

Die Hebesätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund von § 51 Abs. 3 Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in derselben Höhe wie für das Kalenderjahr 2025 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.

Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamts ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid.

2. Zahlungsaufforderung

Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für das Jahr 2026 zu den Fälligkeitsterminen (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11) und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, zu überweisen.

Zahlungen können auf folgende Konten der Stadtkasse Brackenheim vorgenommen werden:

Kreissparkasse Heilbronn

IBAN DE51 6205 0000 0005 7805 07 BIC HEISDE66XXX

VBU Volksbank im Unterland eG

IBAN DE74 6206 3263 0030 2500 05 BIC GENODES1VLS

Bei Steuerpflichtigen, die am Abbuchungsverfahren teilnehmen, wird der jeweilige Steuerbetrag zum Fälligkeitstermin abgebucht.

3. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch bei der Stadt Brackenheim mit Sitz in Brackenheim erhoben werden.

Brackenheim, den 02.12.2025

gez.

Thomas Csaszar, Bürgermeister

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