Amtsblatt aktuell: Stadt Brackenheim

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Veröffentlichung: 39/2025

Aus der Arbeit des Gemeinderats

In seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag beschäftigte sich der Brackenheimer Gemeinderat mit folgenden Themen:

Familienpartner;

Sachbericht und Vorbereitung der Übernahme durch die Stadt Brackenheim

Die Familienpartner wurden am 01.10.2010 von der Diakonischen Jugendhilfe, der Stadt Brackenheim und dem Kiwanis-Club Brackenheim-Zabergäu e.V. institutionalisiert, um junge Familien von der Geburt ihrer Kinder an mit ehren- und hauptamtlichem Engagement zu begleiten und zu einem familienfreundlichen Klima in der Stadt Brackenheim beizutragen.

Im Rahmen der sog. „Frühen Familienhilfen“ stellen die Familienpartner verschiedene Angebote für alle Brackenheimer Eltern mit Kindern im Alter von null bis drei Jahren zur Verfügung. Das Kernstück der Arbeit bilden die Familienbesuche nach der Geburt eines Kindes, bei dem die ehrenamtlichen Familienpartner ein Babybegrüßungspaket überreichen und die Familien über die Angebote der Familienpartner informieren. Weitere Bausteine sind die sogenannten „Offenen Treffpunkte“, regelmäßige Elternkurse, die Hebammensprechstunde sowie persönliche Beratungsgespräche, gegebenenfalls mit der Vermittlung von Kontakten zu anderen Einrichtungen und Beratungsstellen.

Ein wesentliches Merkmal der Familienpartner ist die Mitarbeit von Ehrenamtlichen, die sich insbesondere bei der Durchführung der Familienbesuche und der Offenen Treffpunkte, aber auch im Begleitkreis und beim Stricken der Babybegrüßungs-Pakete engagieren. Koordiniert, begleitet und unterstützt werden die Ehrenamtlichen von der hauptamtlichen Sozialarbeiterin Susanne Xander, die am 01.07.2020 die Nachfolge von Cordula Bleise, der langjährigen Koordinatorin der Familienpartner, angetreten hat und als Fachkraft die Umsetzung des Konzepts vor Ort verantwortet und federführend gestaltet.

Jede Familie mit einem Neugeborenen im Stadtgebiet Brackenheim bekommt bei einem Besuch von einer ehrenamtlichen Familienpartnerin ein Babybegrüßungs-Paket überreicht. Derzeit werden die Pakete von sieben geschulten Familienpartnerinnen verteilt. Seit Beginn der Familienpartner im Jahr 2010 wurden 2.110 Familien besucht. Im Jahr 2024 waren es 165, bis August 2025 waren es 74 Familien. Darüber hinaus gibt es unterschiedliche offene Treffpunkte wie zum Beispiel das wöchentlich stattfindende Elterncafé für Eltern von Kindern im Alter zwischen null und drei Jahren. Darüber werden ein Minitreff, die beliebten PEKiP-Kurse, alle zwei Wochen ein Frühchentreffen und ein monatliches Zwillingstreffen angeboten. Immer am ersten Montag im Monat findet das Strickcafé unter einer ehrenamtlichen Leitung statt. Hier treffen sich die Strickerinnen, um Söckchen und Mützchen für das Babybegrüßungspaket zu stricken. Darüber hinaus gehören auch die allgemeine Beratung von Familien, die Vermittlung an andere Stellen bei Bedarf, Infoveranstaltungen zu einem durch die Stadt Brackenheim zur Verfügung gestellten Stoffwindeltestparkt sowie die regelmäßige Außensprechstunde des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Jugendamts Heilbronn sowie unterschiedliche Veranstaltungen zu verschiedenen Themen zum breiten Angebot der Familienpartner.

Derzeit unterstützen 21 Ehrenamtliche die Arbeit der Familienpartner. Koordiniert werden diese durch Susanne Xander. Sie wird außerdem von einem Begleitkreis unterstützt, der aus fünf Ehrenamtlichen und der Geschäftsbereichsleitung der DJHN besteht und sich zwei Mal im Jahr trifft.

Nachdem die DJHN die vergangenen 15 Jahre die Geschäftsführung innehatte, hat sie nun darum gebeten, diese abgeben zu können. Aufgrund der vorhandenen Personalkapazität im Bereich der Stabsstelle Integration kann eine Übernahme der Geschäftsführung durch die Stadt erfolgen. Die Stabsstelle Integration begleitete bereits zuvor die Familienpartner sowie das operative Geschäft von Frau Xander. Durch die Übernahme der Trägerschaft wird Frau Xander nun als verantwortliche Person bei der Stadt angestellt.

Finanziert wird das Angebot aus Spenden, die sich aus Geldern von Kiwanis, verschiedenen Stiftungen und privaten Geldgebern sowie STÄRKE-Geldern zusammensetzen. Eine wesentliche Rolle bei der Finanzierung spielt der Kiwanis-Club Brackenheim/Zabergäu, der dieses Projekt vor 15 Jahren mit aus der Taufe gehoben hat und seit Anbeginn nicht nur wesentlich mitfinanziert, sondern die Arbeit auch mit viel Engagement und Herzblut begleitet.

Die Finanzierung konnte durch das Einwerben von Spenden bis zum 31.12.2029 weitgehend gesichert werden. Gleichfalls lassen sich die Gemein- und Sachkosten bei Übernahme der Trägerschaft durch die Stadt reduzieren.

Die Stadt Brackenheim beteiligt sich bisher bereits mit einem finanziellen Zuschuss über 9.500 Euro sowie der Übernahme der Raumkosten. Der monetäre Zuschuss soll sich im genannten Finanzierungszeitraum nicht verändern.

Einstimmig hat der Gemeinderat daher dem Übergang der Trägerschaft der Familienpartner von der DJHN auf die Stadt Brackenheim und damit der Übernahme der koordinierenden Stelle mit einem Beschäftigungsumfang von 50 Prozent zugestimmt. Die Eingruppierung erfolgt im Wege der Besitzstandwahrung in Entgeltgruppe S12 TvöD-SuE. Die Stelle wird im Stellenplan mit einem „KU-Vermerk“ versehen, um bei einem etwaigen Wechsel der Stellinhaberin eine tarifrichtige Eingruppierung (voraussichtlich Entgeltgruppe S11b TVöD-SuE) zu gewährleisten.

Diakonische Bezirksstelle Brackenheim;

Vorstellung der Arbeit

Der Geschäftsführer der Diakonischen Bezirksstelle Brackenheim (DBS), Michael Marek, hat in der Sitzung die Beratungs- und Hilfeangebote sowie fachliche Informationen und Stellungnahmen zum Sozialraum aus Sicht der Diakonie vorgestellt. Die DBS ist ein wichtiger Teil unseres Gemeinwesens und Kooperationspartner bei der Bewältigung sozialer Aufgaben in unserer Stadt. Seit Jahrzehnten berät sie Bürgerinnen und Bürger in Lebenskrisen und bei kritischen Lebensereignissen. Hinzu kommen Angebote wie der Diakonie-Welt-Laden Solidare in Brackenheim, Hand-in-Hand Schwaigern oder die Tafel. Der Kundenkreis des Solidare-Weltladens setzt sich zu rund 76 Prozent aus bedürftigen Menschen im Sinne der Abgabenordnung zusammen. Die Läden spielen außerdem auch als Ort des Austausches sowie der Begegnung von Menschen eine wichtige Rolle. Ein weiterer Schwerpunkt ist die KIDI-Hausaufgabenhilfe. Hier werden Grundschulkinder von einer pädagogischen Fachkraft bei den Hausausgaben unterstützt. Unterschiedliche Selbsthilfegruppen, u.a. für Menschen mit und nach Krebs, für suchtkranke oder für psychisch erkrankte Menschen laufen außerdem unter dem Dach der DBS.

Bei ihrer Arbeit arbeitet die DBS eng mit der Kirchengemeinde zusammen, aber auch Kooperationen mit anderen Trägern werden gepflegt. Finanziert wird ein Großteil der Arbeit durch Spendengelder, die Tafelläden sind ausschließlich auf Sach- und Geldspenden angewiesen. Auch die Ersteinrichtung des geplanten Ladens im Brackenheimer Rondell mit einem Investitionsvolumen von rund 110.000 Euro konnte dank unterschiedlicher Stiftungen ausschließlich aus Spendengeldern finanziert werden.

Nachdem die Tafelversorgung in den vergangenen Jahren nur mobil über einen LKW einmal pro Woche in Brackenheim und Güglingen zur Verfügung stand, wird ab Herbst ein stationärer Tafelladen im Rondell (früher Geschäftsstelle des Neckar Zaber Tourismus) eröffnen (wir berichteten).

Mit 14 Mitarbeitern verfügt die DBS über ein kompetentes Team unterschiedlicher Disziplinen und hat 2024 rund 1.000 Beratungen von Bürgern in schwierigen Lebenssituationen durchgeführt und Hilfe leisten können. Derzeit arbeiten rund 120 Ehrenamtliche in der DBS, vor allem in den Diakonieläden. „Doch weitere ehrenamtliche Unterstützer sind herzlich willkommen“, betonte Michael Marek. Nicht nur durch die Einrichtung des stationären Tafelladens werden zusätzliche Helferinnen und Helfer benötigt, sondern auch bei anderen Projekten ist zusätzliche Unterstützung sehr gerne gesehen.

Die Diakonische Bezirksstelle konnte im Dezember 2024 neue Räumlichkeiten in der Heilbronner Straße 1 (im Gebäude der Kreissparkasse) beziehen. Für Dezember ist ein Tag der offenen Tür geplant.

Bauvorhaben: Neubau eines zweigeschossigen Parkdecks, Georg-Kohl-Straße,

Flst.-Nrn. 221, 221/3, 221/4, 221/6, 221/7,221/8, Gemarkung Brackenheim

Der Gemeinderat hat einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 in Verbindung mit § 33 BauGB und § 31 BauGB zu dem o.g. Bauvorhaben erteilt.

Für die o.g. Grundstücke in der Georg-Kohl-Straße wurde ein Antrag auf Baugenehmigung nach § 49 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) eingereicht. Das geplante Bauvorhaben umfasst den Neubau eines zweigeschossigen Parkdecks zwischen den Gebäuden der Firma Ricoh und der Volksbank im Unterland (VBU). Grundlage hierfür ist der Bebauungsplan „An der Heilbronner Straße“ in Brackenheim, der allerdings noch nicht rechtskräftig ist. Die Zulässigkeit des Bauvorhabens wird deshalb nach § 33 Baugesetzbuch (Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung) beurteilt.

Das geplante Parkdeck hat eine Länge von 73,22 m und eine Breite von 16,94 m. Das Dach wird als Flachdach mit einer leichten Neigung von ca. 1,2 Grad ausgeführt. Die maximale Höhe im Norden beträgt 6,3 m (ohne aufgeständerte PV-Module). Eine Dachbegrünung ist aus statischen Gründen nicht möglich.

Das Parkhaus wird in Stahlbauweise errichtet und erhält eine Photovoltaik-Anlage auf dem Flachdach. Die Fassade zur Georg-Kohl-Straße (westlich) wird mit Edelstahlspannseilen versehen und begrünt.

Südwestlich des eigentlichen Parkdecks schließt ein zweistöckiger Treppenhausanbau aus Beton-Fertigteilen mit den Maßen 5,56 m x 5,50 m an. Die Höhe beträgt 6,15 m. Im Erdgeschoss des Parkdecks stehen 58 Stellplätze und im Obergeschoss 47 Stellplätze zur Verfügung. Die insgesamt 105 Stellplätze sowie die Fahrgassen im Parkdeck werden mit Sickerpflaster hergestellt.

Zusätzlich werden vier Stellplätze am Bankgebäude erstellt, davon zwei als Behindertenstellplätze, sodass im Rahmen des Bauvorhabens insgesamt 109 Stellplätze entstehen.

Von den 109 Stellplätzen werden dem östlich des Volksbankgebäudes geplanten Wohn- und Geschäftshaus 20 Stellplätze direkt zugeordnet (abgetrennt durch ein Rolltor). Die restlichen 89 Stellplätze werden von der VBU bewirtschaftet. Die VBU geht davon aus, dass ca. 25 Stellplätze von deren Mitarbeitern kostenpflichtig als Dauerparker von Montag 8:00 Uhr bis Freitag 17:00 Uhr genutzt werden. Demnach sind die weiteren 64 von der VBU bewirtschafteten Stellplätze für die Öffentlichkeit gegen entsprechende Gebühren nutzbar. Am Wochenende stehen die vollständigen 89 Stellplätze zur Verfügung.

Ausschließlich zwischen dem Parkdeck und dem VBU-Gebäude erfolgt von der Georg-Kohl-Straße her die Zufahrt zu allen Stellplätzen des Parkdecks. Die Ausfahrt erfolgt zwischen dem Parkdeck und dem Ricoh-Gebäude beidseitig auf die Georg-Kohl-Straße.

Unterhalb des geplanten Parkdecks befindet sich der verdolte Bachlauf des Forstbaches (Flst.-Nr. 4994), der nicht veräußert werden kann. Daher wurde ein Gestattungsvertrag zwischen der Stadt Brackenheim und dem Bauherrn geschlossen, sodass die Teilfläche (ca. 133 m²) dauerhaft überbaut werden darf.

Der Neubau entspricht überwiegend den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Von folgender Festsetzung wurden eine Befreiung nach § 31 BauGB zugelassen:

  • Überschreitung der Baugrenze mit zwei PKW-Stellplätzen im nordöstlichen Bereich um ca. neun Quadratmeter.

Im Rahmen von notwendigen Artenschutz- und Ausgleichsmaßnahmen werden am Parkdeck folgende Maßnahmen umgesetzt: Insektenfreundliche Außenbeleuchtung, blütenreiche Wiesenmischung für die Grünflächen, Anbringung von sechs Sperlingskolonienhäuser für Gebäude- und Höhlenbrüter und drei Fassaden-Einbaukästen für Nischenbrüter, Anbringung von sechs Fledermausgroßkästen, sechs Hohlsteinen und 15 Kleinkästen

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „An der Heilbronner Straße“ in Brackenheim erfolgte am 24.09.2020. Vom 26.06. bis zum 27.07.2023 fand die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB statt. Vom 10.06. bis zum 12.07.2024 erfolgte eine erneute Veröffentlichung im Internet bzw. eine erneute Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB.

Als Ausgleich des Verlustes von potentiellen Lebensräumen der Mauereidechse wurde ein entsprechendes Grundstück zur Aufwertung festgelegt. Im nächsten Schritt wird ein öffentlich-rechtlicher Vertrag für vorgezogene artenschutzrechtliche Maßnahmen (CEF-Maßnahmen) vorbereitet, der mit dem Landratsamt Heilbronn abgestimmt und geschlossen werden muss. Anschließend kann der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan im Gemeinderat erfolgen.

Trotz der geringfügigen Überschreitung der Baugrenze durch zwei Stellplätze im nordöstlichen Bereich fügt sich das Bauvorhaben in die umliegende Nachbarbebauung ein und kann als städtebaulich vertretbar angesehen werden.

Bereits in der Vergangenheit wurde vom Gemeinderat angeregt, ein weiteres Stockwerk (2. OG) auf das Parkdeck zu planen. Dies wurde seitens der VBU geprüft. Aus städtebaulichen und kostentechnischen Gründen nimmt die VBU davon allerdings Abstand. Die städtebauliche Wirkung des bestehenden Volksbank-Gebäudes würde zudem durch ein weiteres Stockwerk leiden.

Bauvorhaben im Außenbereich: Nutzungsänderung Scheune zu Wohnung, Nordheimer Weg 5, Flst.-Nr. 2271, Gemarkung Hausen

Der Gemeinderat hat einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Bauvorhaben erteilt. Für das o.g. Grundstück wurde ein Antrag auf Baugenehmigung nach § 49 Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg eingereicht. Da es sich um ein Vorhaben im Außenbereich handelt, ist das Bauvorhaben planungsrechtlich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Das geplante Bauvorhaben umfasst die Nutzungsänderung einer Scheune in eine Wohnung im Erdgeschoss. Zudem sollen östlich ein Windfang mit 8,70 m² und eine Treppe sowie südlich eine überdachte Terrasse in Form einer Pergola mit einer Größe von 24,40 m² errichtet werden.

Am äußeren Erscheinungsbild des Gebäudes ändert sich kaum etwas. Die neu geplante Wohnung soll vermietet werden.

Der umzubauende Scheunenteil befindet sich mit einem angrenzenden Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten im südlichen Teil des Grundstücks parallel zum Nordheimer Weg. Im Obergeschoss des Scheunenteils befindet sich bereits seit 1997 eine Wohneinheit. Somit sind zukünftig vier Wohneinheiten auf dem Grundstück vorhanden.

Das beschriebene Bauvorhaben kann im Außenbereich realisiert werden, wenn es nach § 35 BauGB zulässig ist. Neben privilegierten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB können demnach auch sonstige Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB genehmigt werden. Sonstige Vorhaben können im Außenbereich im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentlicher Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Bei vorliegendem Bauvorhaben handelt es sich nicht um ein privilegiertes Vorhaben, sondern um ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB. Die Erschließung ist gesichert, da das Grundstück bereits bebaut ist. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB ist nicht ersichtlich. Das Bauvorhaben kann als außenbereichsverträglich und begünstigtes Vorhaben nach § 35 Abs. 4 BauGB angesehen werden. Die umfangreichen Voraussetzungen für die Änderung der bisherigen Nutzung eines Gebäudes nach § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB sind erfüllt.

Bauvorhaben: Neubau kompaktes Wohnhaus mit Carport und Stellplatz, Steinstraße, Flst.-Nr. 45, Gemarkung Hausen

Der Gemeinderat hat zum o.g. Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Für das o.g. Grundstück (Größe: 600 m²) wurde ein Antrag auf Baugenehmigung nach § 52 Landesbauordnung eingereicht. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Steinstraße“, der seit dem 08.10.1999 rechtskräftig ist.

Das geplante Bauvorhaben umfasst den Neubau eines kompakten Wohnhauses mit einer Länge von 8,14 m, einer Breite von 4,84 m östlich bzw. 6,34 m westlich und einer Firsthöhe von 6,89 m. Die Grundfläche beträgt rund 52 m². Die Dachneigung liegt bei 35° (laut B-Plan sind 35 bis 45° zulässig). Angrenzend an das Wohnhaus befindet sich nördlich ein Carport mit einem kleinen Technikraum. Der Carport hat eine Länge von 8,14 m und eine Breite von 3,00 m. Im westlichen Bereich befindet sich zudem ein weiterer PKW-Stellplatz.

Der geltende Bebauungsplan „Steinstraße“ trat zwar im Oktober 1999 in Kraft und wurde geschaffen, um eine geordnete Bebauung in zweiter Reihe zwischen der Beckstraße und der Nordhausener Straße zu ermöglichen, doch danach erfolgte keine Umsetzung der Erschließungsstraße. Die Steinstraße ist nach wie vor ein Weg mit einer Breite von 1,00 m und keine ausgebaute Straße mit mindestens 4,00 m Breite. Dennoch sind die vier Baufenster im Bebauungsplan rechtsgültig. Die Erschließung bzw. Zufahrt zum Baugrundstück erfolgt über ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht (Baulast) über das westlich angrenzende Grundstück Flst.-Nr. 47/1 über die Beckstraße.

Der Neubau entspricht nicht in allen Punkten den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Von folgenden Festsetzungen bzw. Bauvorschriften werden Abweichungen, Ausnahmen, Befreiungen nach § 31 BauGB beantragt:

  • Überschreitung der Baugrenze mit dem Hauptgebäude: Die Baugrenze wird mit dem Hauptgebäude um 3,3 m (westlich) bzw. 3,8 m (östlich) und damit um mehr als die Hälfte der Grundfläche (ca. 31 m²) überschritten.
  • Überschreitung der Baugrenze mit dem Carport und dem PKW-Stellplatz: Der Carport mit Technikraum befindet sich komplett außerhalb der Baugrenze und nur zum Teil in der ausgewiesenen Garagenfläche des Bebauungsplans. Der PKW-Stellplatz befindet sich teilweise außerhalb der Baugrenze.

Das Bauvorhaben ist nach § 30 Absatz 1 BauGB zu beurteilen und planungsrechtlich zulässig, wenn es im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegt. Gemäß § 31 BauGB können Ausnahmen, Abweichungen und Befreiungen erteilt werden.

Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung vom Bebauungsplan städtebaulich vertretbar ist. Daneben muss die Abweichung mit nachbarlichen Interessen und öffentlichen Belangen vereinbar sein.

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplans wurde davon ausgegangen, dass die Grundstücke im südlichen Bereich neu geordnet werden. Aufgrund der jetzigen Eigentümerstruktur wird eine Umlegung bzw. ein Ausbau des Weges „Steinstraße“ in absehbarer Zeit nicht stattfinden. Das Baufenster macht aus Sicht des Bauherrn mit den jetzigen Grenzverläufen in diesem Bereich wenig Sinn.

Zudem befindet sich im südwestlichen Bereich des auf dem Grundstück bestehenden Baufensters ein großer und alter Nussbaum, der für die Tier- und Pflanzenwelt wertvoll ist. Die Bauherrschaft möchte nicht, dass dieser Baum der Erstellung des Wohnhauses zum Opfer fällt. Deshalb wurde das Wohnhaus im nördlichen Bereich des Baufensters bzw. außerhalb des Baufensters geplant, sodass der Baum erhalten werden kann.

Das Gebäude Steinstraße 10 (nördlich) befindet sich zwar auch größtenteils außerhalb der Baugrenze, doch war dieses Gebäude bereits vor Aufstellung des Bebauungsplans „Steinstraße“ vorhanden.

Durch die Umsetzung des Vorhabens wird eine möglicherweise spätere Umsetzung des Bebauungsplans „Steinstraße“ bzw. der Erschließungsstraße in keiner Weise eingeschränkt bzw. beeinträchtigt.

Das Bauvorhaben fügt sich trotz der Verstöße in die umliegende Nachbarbebauung ein und die aufgeführten Überschreitungen können als städtebaulich vertretbar angesehen werden. Es sind weder öffentliche noch nachbarrechtliche Belange und Interessen beeinträchtigt. Die Erschließung ist gesichert.

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