Amtsblatt aktuell: Stadt Brackenheim

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Veröffentlichung: 24/2025

Aus der Arbeit des Gemeinderats

Der Brackenheimer Gemeinderat beschäftigte sich in seiner letzten Sitzung am vergangenen Freitag mit folgenden Themen:

Bebauungsplan „Hinter der Schule“ in Neipperg;

a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

b) Entwurfsbeschluss

c) Beschluss über die Veröffentlichung bzw. Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Der Gemeinderat hat den Entwurf des o.g. Bebauungsplans einstimmig gebilligt, die öffentlichen und privaten Belange sowie die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und die öffentliche Auslegung sowie die Einholung erneuter Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange veranlasst.

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 29.02.2024 öffentlich beschlossen, den Bebauungsplan „Hinter der Schule“ in Brackenheim-Neipperg gemäß § 2 Abs. 1 BauGB neu aufzustellen. Gleichzeitig wurde der Aufstellungsbeschluss vom 24.03.2022, der gemäß § 13b i V.m. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst wurde, aufgehoben. Hintergrund war ein Leiturteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Juli 2023, mit der Entscheidung, dass § 13b Abs. 1 BauGB gegen das EU-Recht verstößt.

Daher musste das Verfahren komplett neu aufgestellt werden. Ziel des Bebauungsplans „Hinter der Schule“ ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines kleinen bis mittleren Baugebiets mit ca. 30 Bauplätzen am westlichen Ortsrand von Neipperg hinter der Schule zu schaffen.

Der Bebauungsplanentwurf wurde im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum vom 25.03.2024 bis zum 26.04.2024 öffentlich ausgelegt. Außerdem fand im gleichen Zeitraum die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange statt. In diesem Rahmen sind umfangreiche Stellungnahmen eingegangen. Ebenso wurde die Zeit genutzt, um durch das Büro Roosplan den entsprechenden Umweltbericht zu erstellen.

Darüber hinaus ist es auch notwendig, noch vor der zweiten Auslegung die komplette Erschließungsplanung durchzuführen, damit in der ergänzten Version auch sämtliche Straßenhöhen sowie die entsprechenden Höhen der Gebäude angegeben werden können. Die umfassenden Untersuchungen und Berechnungen durch die Büros haben das Verfahren zeitlich in die Länge gestreckt.

Im Anschluss an den nun gefassten Beschluss des Bebauungsplanentwurfs können in der zweiten Auslegung bzw. Veröffentlichung die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt werden. Der Zeitraum für die Veröffentlichung bzw. öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird im Amts- und Mitteilungsblatt bekanntgegeben.

Aus der Bürgerschaft von Neipperg gibt es entsprechenden nachgewiesenen Bedarf, um das geplante Baugebiet zeitnah umzusetzen. Daher ist vorgesehen, dass das Bebauungsplanverfahren noch im Jahr 2025 durch den Satzungsbeschluss abgeschlossen wird, damit dann 2026 die Erschließungsarbeiten erfolgen können.

Erschließung Meimsheimer Straße südliche Erweiterung in Dürrenzimmern;

Vergaben

Der Gemeinderat hat einstimmig den Auftrag zur Durchführung der Arbeiten für LOS 1 (Tief- und Straßenbauarbeiten) an die Firma Langjahr Bau GmbH aus Kirchheim zu einer Bruttoangebotssumme von 429.378,76 Euro sowie die Arbeiten für LOS 2 (Wasserversorgungs- und Rohrleitungsarbeiten) an die Firma LWR Rohrnetzbau GmbH aus Zaberfeld zu einer Bruttoangebotssumme von 30.697,45 Euro vergeben.

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 16.05.2024 den Bebauungsplan Meimsheimer Straße südliche Erweiterung in Dürrenzimmern als Satzung beschlossen. Nachdem die Grunderwerbsverhandlungen abgeschlossen werden konnten, kann das Baugebiet nun zur Umsetzung kommen. Das beauftragte Ingenieurbüro Ippich hat die Arbeiten ausgeschrieben. Die Angebotseröffnung fand am 08.05.2025 statt.

Für LOS 1 gingen sieben Angebote, für LOS 2 acht Angebote ein. Mit den Erschließungsmaßnahmen soll im September 2025 begonnen werden.

Die Kostenberechnung des Ingenieurbüros Ippich lag für das LOS 1 bei 472.942,24 Euro, sodass diese nach dem Submissionsergebnis um 43.563,48 Euro unterschritten wird. Für das LOS 2 lag die Kostenberechnung bei 40.390,68 Euro, sodass hier eine Unterschreitung von 9.693,23 Euro vorliegt.

Für die Erschließungsmaßnahmen einschließlich Planungskosten sind im Haushaltsplan 2025 insgesamt 408.000 Euro und im Wirtschaftsplan 2025 des Wasserwerks 71.000 Euro veranschlagt.

Bauvoranfrage: Errichtung/Projektierung von zwei Wohnhäusern, Flst.-Nr. 3214/2, Burghalde, Gemarkung Brackenheim

Der Gemeinderat hat zur o.g. Bauvoranfrage einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Für das Grundstück Flst.-Nr. 3214/2 (Fläche: 817 m²) wurde ein Antrag auf Bauvorbescheid nach § 57 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) eingereicht.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans „Hausener Straße“, der seit dem 01.09.1958 in Kraft ist. Die Zulässigkeit des geplanten Bauvorhabens ist daher nach § 30 Absatz 3 i. V. m. § 34 Absatz 1 BauGB zu beurteilen.

Geplant ist die Errichtung von zwei Wohnhäusern mit jeweils zwei Vollgeschossen auf dem Flst.-Nr. 3214/2. Dieses befindet sich im rückwärtigen Bereich und gemäß dem geltenden Bebauungsplan in der Bauverbotsfläche.

Das Bauvorhaben umfasst zwei Neubauten (Wohnhaus Nr. 1 mit Einliegerwohnung (nordöstlich) mit einer Länge von 10,50 m und einer Breite von 10,00 m und Wohnhaus Nr. 2 (südwestlich) mit einer Länge von 10,00 m und einer Breite von 8,50 m). Die Gebäudehöhe soll sich an die Gebäudeklasse 1 (freistehende Gebäude mit einer Höhe von bis zu sieben Metern) sowie an der umliegenden Bebauung orientieren. Die Dachneigung für ein Satteldach soll bei ca. 30 bis 40° liegen. Zudem sind Stellplätze sowie eine Garage vorgesehen.

Das ursprüngliche Grundstück Flst.-Nr. 3214 wurde in mehrere Teilflächen unterteilt. Der nordwestliche Teil umfasst heute die Flst.-Nrn. 3214/1 (Schießrainstraße 9/1) und 3214/3 (Schießrainstraße 9/2). Für diese beiden Wohnhäuser wurden im Jahr 1998 Befreiungen für den Bau in der Bauverbotsfläche erteilt. Auch für die Bebauung auf Flst.-Nr. 3221/3 (Hausener Straße 14, 16, 18) wurden im Jahr 1991 gleichartige Befreiungen erteilt. Die Erschließung des Baugrundstücks erfolgt über die bestehende Zufahrt zur Burghalde im Süden und ist somit gesichert.

Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen und planungsrechtlich zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die geplanten zwei Wohnhäuser fügen sich aus Sicht der Verwaltung nach Art und Maß in die Umgebungsbebauung ein. Bereits in der Vergangenheit wurden bei verschiedenen Bauvorhaben in der Nachbarschaft Befreiungen von der Bauverbotsfläche erteilt.

Die notwendigen Abstandsflächen werden von der zuständigen Baurechtsbehörde des Landratsamtes Heilbronn geprüft.

Glasfassade Zabergäu-Gymnasium Ostbau;

Vergabe

Die Firma Wäcker GmbH Metallbau aus Wüstenrot-Neuhütten erhält den Auftrag zur Durchführung der Fassadenarbeiten bei o.g. Baumaßnahme zu einer geprüften Bruttoangebotssumme von 335.977,46 Euro. Das hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen.

In der Gemeinderatssitzung am 20. Februar 2025 wurde das Projekt ausführlich vorgestellt. Die Erneuerung der Glasfassade im Ostbau und die Erweiterung der Foyers des Zabergäu-Gymnasiums wurde vom Gemeinderat beschlossen.

Die Arbeiten wurden mittlerweile beschränkt ausgeschrieben. Es wurden vier Firmen, die auf Fassadenarbeiten dieser Größenordnung spezialisiert sind zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Die Submission fand am 08.05.2025 statt. Im Rahmen der Submission ist leider nur ein Angebot von der Firma Metallbau Wacker GmbH aus Wüstenrot eingegangen. Der Grund für die Absage der weiteren Firmen war der Zeitpunkt der Ausführung. Die Arbeiten müssen aufgrund des Schulbetriebs überwiegend in die Sommerferien fallen. Hier haben jedoch die meisten Firmen aufgrund der Urlaubszeit keine ausreichende Kapazität.

Nach Prüfung und Auswertung des vorliegenden Angebots ist die Firma Metallbau Wäcker GmbH aus Wüstenrot-Neuhütten mit 335.977,46 Euro der einzige und somit auch günstigste Bieter. Die Firma ist als leistungsfähig bekannt. Darüber hinaus hat die Firma weitere Referenzen vorgelegt. Somit ist sie in der Lage, die Arbeiten Fach und fristgerecht durchzuführen.

Für die Gesamtmaßnahme waren entsprechend der Kostenberechnung vom 05.02.2025 inklusive aller Gewerke und Baunebenkosten 791.000 Euro veranschlagt. Gemäß des Kostenanschlags waren für das ausgeschriebene Gewerk 390.000 Euro eingeplant. Das Ausschreibungsergebnis mit 335.977,46 Euro liegt deutlich unter diesem Ansatz.

Bei weiteren Gewerken, wie beispielsweise Rohbau, Abdichtungsarbeiten, Gerüstbau, Elektro- und Sanitärarbeiten, handelt sich um Kleingewerke, die im Rahmen der Zuständigkeit von der Verwaltung vergeben werden. Die veranschlagten Haushaltsmittel werden unterschritten.

Heizungsanlage Gemeindehalle/Grundschule Neipperg;

Vergabe

Die Arbeiten für die Erneuerung der gemeinsamen Heizungsanlage für die Grundschule, den ev. Kindergarten, den Hort und die Gemeindehalle Neipperg wurden in der Sitzung am 20.02.2025 ausführlich vorgestellt, erläutert und vom Gemeinderat beschlossen.

Die Arbeiten für die technische Anlage der Kostengruppen (KGR) 410, 419, 420, 440 und 480 wurden ausgeschrieben. Es wurden elf Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Angebotseröffnung fand am 14.05.2025 im Rathaus Brackenheim statt. Zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung lagen sechs Angebote vor.

Nach Prüfung und Auswertung der vorliegenden Angebote ist die Firma Saur GmbH aus Neckarwestheim mit 254.617,39 Euro als günstigste Bieterin vorgegangen. Die Firma Saur GmbH ist der Stadt Brackenheim und dem Ingenieurbüro Bunse bekannt und in der Lage, die Arbeiten fach- und fristgerecht auszuführen. Die Firma hat auch entsprechende Referenzen vorgelegt. Daher hat der Gemeinderat einstimmig die Arbeiten an die Firma vergeben.

Das Ausschreibungsergebnis liegt um 66.982,61 Euro unter der Kostenberechnung für dieses Gewerk. Für die Maßnahme sind insgesamt 450.000 Euro im Haushaltsplan 2025 veranschlagt.

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