Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Hoffeld I, 3. Änderung“ in Brackenheim
Öffentliche Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet bzw. öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Brackenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 8. Mai 2025 beschlossen, den Bebauungsplan „Hoffeld I, 3. Änderung" in Brackenheim gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen, den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt sowie dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet liegt innerhalb der Ortslage von Brackenheim, im Gebiet „Hoffeld I“. Es
umfasst die Grundstücke Flst.-Nr. 269 (Baugrundstück) und teilweise das Flst.-Nr. 272/4 (Weg) der Gemarkung Brackenheim. Das Bebauungsplangebiet hat eine Größe von ca. 10 Ar. Maßgebend ist der Bebauungsplanentwurf des Büros Käser Ingenieure aus Untergruppenbach vom 04.04.2025. Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebaubarkeit des Grundstücks Flst.-Nr. 269 geschaffen. Nach dem derzeit gültigen Bebauungsplan „Hoffeld I“ vom 18.07.1980 ist das Grundstück nicht bebaubar, da kein Baufenster ausgewiesen ist. Zukünftig ist auf dem Grundstück ein zweigeschossiges Einfamilienhaus mit Doppelgarage vorgesehen. Die Zufahrt soll über den heutigen Fußweg Flst.-Nr. 272/4 erfolgen.
Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung
Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung, örtlichen Bauvorschriften sowie einer artenschutzrechtlichen Prüfung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 2. Juni 2025 bis zum 4. Juli 2025 im Internet auf der Homepage der Stadt Brackenheim unter
https://www.brackenheim.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/aktuelle-bebauungsplanverfahren
und unter https://kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html
veröffentlicht.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen durch jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an bauverwaltung(@)brackenheim.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch an die Postadresse der Stadt Brackenheim, Marktplatz 1, 74336 Brackenheim gesendet oder schriftlich beim Team Bauverwaltung abgegeben werden. Während der Dienstzeiten können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift beim Team Bauverwaltung abgegeben werden.
Bei elektronisch oder schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollen die volle Anschrift und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Neben der Veröffentlichung im Internet besteht eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch die öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt Brackenheim, Marktplatz 1, 74336 Brackenheim im Wartebereich des Bürgerbüros während der Dienststunden, wo die genannten Unterlagen eingesehen werden können.
Brackenheim, 23. Mai 2025
gez. Thomas Csaszar, Bürgermeister