Entwicklung der Kindertagesbetreuung im Ganztagesbereich in den kommunalen Kindergärten
In der Gemeinderatssitzung vom 20.03.2025 wurde die Vorlage zur Entwicklung der Kindertagesbetreuung eingebracht und einstimmig von den Gemeinderäten beschlossen. Inhalt der Antragstellung war u. a. die Änderung der Betreuungsstruktur in den Kindergärten mit Ganztagesbetreuung. Den Anstoß der Überlegung zur Veränderung im Betreuungsbereich gab die Personalsituation in den Brackenheimer Betreuungseinrichtungen, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich zuspitzt. Der Fachkräftemangel, der sich sowohl in unseren Kindertageseinrichtungen als auch in denen der Nachbargemeinden zeigt, führt dazu, dass der Mindestpersonaleinsatz häufig nur noch mit Praktikanten oder Zusatzkräften kurzfristig gestemmt werden kann, um die Aufsichtspflicht noch gewährleisten zu können. Sollte auch dies nicht mehr möglich sein, ist eine Reduzierung der Öffnungszeit unumgänglich. Diese Situation ist oftmals in den Kindertageseinrichtungen landesweit der Alltag. Hierauf hat auch der zuständige Landesgesetzgeber im November 2023 mit der Schaffung des sogenannten „Erprobungsparagrafen“ nach §11 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) reagiert. Die Träger der Kindertageseinrichtungen können auf dieser Grundlage von Vorgaben und Rahmenbedingungen des KiTaG und der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVo) abweichen und somit neue Wege bei den Angebotsformen gehen. Dabei müssen jedoch weiterhin grundlegende Faktoren wie z.B. der Schutzauftrag für die Kinder, Brandschutzbestimmung u.ä. gewährleistet werden, so dass sich die Eltern weiterhin sicher sein können, dass ihre Kinder gut betreut werden. Der Erprobungsparagraph ist auf drei Jahre befristet und ermöglicht es den Trägern von Kindertageseinrichtungen, verschiedene Modelle zu entwickeln und in der Praxis auszuprobieren.
Die Umsetzung in Brackenheim:
Seit Januar 2024 werden im Kindergarten Maulbronner Straße und in der Kinderkrippe Wendelstraße in der Zeit von 15:30 bis 17:00 Uhr Kinder in der ergänzenden Betreuung von Zusatzkräften begleitet. Die Zusatz- bzw. Betreuungskräfte wurden im Rahmen mehrerer Inhouse-Fortbildungen auf ihre Aufgaben vorbereitet. Zusätzlich zu ihrer Tätigkeit als Betreuungskräfte am Nachmittag werden sie immer wieder im laufenden Betrieb der Kindertageseinrichtung zusammen mit den pädagogischen Fachkräften eingesetzt. In dieser Zeit begegnen sich Vertreter der unterschiedlichen Betreuungsformen im gemeinsamen Tun. Die Kinder erleben beide im Alltag als Einheit und bauen auch zu beiden eine Beziehung und meist eine vertrauensvolle Bindung auf. Dies ist wiederum die Grundlage dafür, dass sich die Kinder in ihrer Einrichtung wohl und sicher fühlen. Kinder unterscheiden dabei nicht zwischen den Zeiträumen der gezielten Entwicklung und Förderung ihrer Fähigkeiten und den Angeboten, die dem „Spaß an der Freude“ dienen. Selbst die jüngeren Kinder in der Kinderkrippe erleben pädagogische Fachkräfte und zusätzliche Betreuungskräfte als eine Einheit, die sie in ihrer Entwicklung begleiten und für sie da sind.
Die Erfahrungen aus einem Jahr mit diesem Betreuungskonzept haben uns in der Verwaltung ermutigt, dem Fachkräftemangel mit diesem Konzept zu begegnen und somit die vorhandenen Betreuungszeiten weiter anbieten zu können. Ab dem Kindergartenjahr sollen die Kinder in den Einrichtungen Burghalde, Botenheim und Dürrenzimmern in der Ganztagesbetreuung von 7:00 bis 14:00 Uhr durch das pädagogische Fachpersonal und im Anschluss von 14:00 bis 15:30 Uhr durch die Betreuungskräfte betreut werden. In dieser Struktur wird das gezielte Bildungsangebot am Morgen durch die pädagogischen Fachkräfte übernommen. In dieser Zeit findet die eigentliche „Bildungszeit“ auf der Grundlage des Bildungs- und Orientierungsplanes statt, wie dies auch in den Kindertageseinrichtungen mit verlängerter Vormittagsöffnungszeit (VÖ) praktiziert wird. Von 14:00 bis 15:30 Uhr werden die Kinder von den zusätzlichen Betreuungskräften begleitet. Damit eine Übergabe, in der wichtige Informationen zum Vormittag oder Besonderheiten ausgetauscht werden können, gewähleistet ist, beginnt die Arbeitszeit der Betreuungskräfte eine halbe Stunde vor der eigentlichen Betreuung. In diesem Zeitraum können auch Materialien für Spiel- und Bastelaktivitäten vorbereitet werden.
Für den Bedarfsfall ist während der Betreuungszeit am Nachmittag eine pädagogische Fachkraft in der Einrichtung, um als Ansprechpartner/-in für die Betreuungskräfte in Ausnahmesituationen zur Verfügung zu stehen.
In der Maulbronner Straße gestaltet sich die Vormittagszeit wie das Modell in den Kindergärten Burghalde, Botenheim und Dürrenzimmern. In der ergänzenden Betreuung am Nachmittag wird hier die Zeitspanne von 14:00 bis 17:00 Uhr angeboten.
Für die Kinder geht die Vormittagsbetreuung nahtlos in die Betreuung am Nachmittag über, da ihnen die Betreuungskräfte bekannt sind. Aus den vorhandenen Erfahrungen der schon bestehenden Betreuungsgruppen sehen wir dieses Angebot als die beste Möglichkeit an, den Eltern eine sehr gute Betreuung für ihre Kinder gewährleisten zu können und ihnen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen.