Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Solarpark bei der Kläranlage Obere Zaber“ in Brackenheim
Öffentliche Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Brackenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11. April 2025 beschlossen, den Bebauungsplan „Solarpark bei der Kläranlage Obere Zaber“ in Brackenheim gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen, den Vorentwurf des Bebauungsplans gebilligt sowie dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet liegt zwischen Brackenheim und Güglingen-Frauenzimmern nördlich der bestehenden Kläranlage „Obere Zaber“ im Gewann Galgenberg und umfasst die Grundstücke Flst.-Nr. 5762 und Flst.-Nr. 5715 (westlicher Teil) der Gemarkung Brackenheim.
Das Bebauungsplangebiet hat eine Größe von ca. 1,3 Hektar. Maßgebend ist der Bebauungsplanvorentwurf des Büros Käser Ingenieure aus Untergruppenbach vom 13.03.2025. Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Der Gemeindeverwaltungsverband (GVV) „Oberes Zabergäu“ plant im Bereich nördlich der Kläranlage „Obere Zaber“ auf seinem Grundstück (Flst.-Nr. 5762) eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten. Ziel dieser Anlage soll sein, den erzeugten Strom hauptsächlich in der Kläranlage, auch mit Hilfe eines Stromspeichers, zu verbrauchen. Darüber hinaus hat die Stadt Brackenheim oberhalb der vom GVV angedachten Fläche ein Grundstück mit weiterer Potenzialfläche für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage (westlicher Teil von Flst.-Nr. 5715). Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden.
Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung
Der Vorentwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung, örtlichen Bauvorschriften sowie einem Kurzbericht zum Artenschutz gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 5. Mai 2025 bis 6. Juni 2025 im Internet auf der Homepage der Stadt Brackenheim unter https://www.brackenheim.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/aktuelle-bebauungsplanverfahren und unter https://kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html
veröffentlicht.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen durch jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an bauverwaltung(@)brackenheim.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch an die Postadresse der Stadt Brackenheim, Marktplatz 1, 74336 Brackenheim gesendet oder schriftlich beim Team Bauverwaltung abgegeben werden. Während der Dienstzeiten können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift beim Team Bauverwaltung abgegeben werden.
Bei elektronisch oder schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen soll die volle Anschrift und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Neben der Veröffentlichung im Internet besteht eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch die öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt Brackenheim, Marktplatz 1, 74336 Brackenheim im Wartebereich des Bürgerbüros während der Dienststunden, wo die genannten Unterlagen eingesehen werden können.
Brackenheim, 25. April 2025
gez. Thomas Csaszar, Bürgermeister