Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Theodor-Heuss-Siedlung, Änderung Berwartplatz 1“ in Brackenheim
Öffentliche Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet bzw. öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Brackenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20. Februar 2025 beschlossen, den Bebauungsplan „Theodor-Heuss-Siedlung, Änderung Berwartplatz 1" in Brackenheim gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen, den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt sowie dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet liegt im Bereich des Berwartplatzes bzw. der Burghalde, innerhalb der Theodor-Heuss-Siedlung in Brackenheim und umfasst das Grundstück Flst.-Nr. 3182/1. Die Gesamtfläche des Plangebiets beträgt knapp 3,0 Ar. Maßgebend ist der Bebauungsplanentwurf des Büros Käser Ingenieure aus Untergruppenbach vom 08.01.2025. Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass auf dem Grundstück Flst. -Nr. 3182/1 ein Wohngebäude errichtet werden kann. Im aktuell geltenden Bebauungsplan ist auf dem Grundstück bisher eine zum Berwartplatz hin weit zurückgesetzte Baulinie und nicht überbaubare Fläche festgesetzt. Im Sinne einer Maßnahme der Nachverdichtung und Innenentwicklung soll dem Bauwunsch des Grundstückseigentümers entsprochen werden und durch die Änderung der überbaubaren Flächen eine Baumöglichkeit gegeben werden.
Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung
Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung, örtlichen Bauvorschriften und einem Kurzbericht zur artenschutzrechtlichen Übersichtsbegehung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 17. März 2025 bis 17. April 2025 im Internet auf der Homepage der Stadt Brackenheim unter
https://www.brackenheim.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/aktuelle-bebauungsplanverfahren
und unter https://kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html
veröffentlicht.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen durch jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an bauverwaltung(@)brackenheim.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch an die Postadresse der Stadt Brackenheim, Marktplatz 1, 74336 Brackenheim gesendet oder schriftlich beim Team Bauverwaltung abgegeben werden. Während der Dienstzeiten können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift beim Team Bauverwaltung abgegeben werden.
Bei elektronisch oder schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollen die volle Anschrift und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Neben der Veröffentlichung im Internet besteht eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch die öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt Brackenheim, Marktplatz 1, 74336 Brackenheim im Wartebereich des Bürgerbüros während der Dienststunden, wo die genannten Unterlagen eingesehen werden können.
Brackenheim, 7. März 2025
gez. Thomas Csaszar, Bürgermeister