Amtsblatt aktuell: Stadt Brackenheim

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Veröffentlichung: 05/2025

Aus der Arbeit des Gemeinderats

Der Brackenheimer Gemeinderat hat sich am vergangenen Donnerstag mit folgenden Themen beschäftigt:

Neubau einer Mehrsportanlage mit Skatepark, Pumptrack, Calisthenicsanlage und Aufenthaltsflächen im Wiesental in Brackenheim;

Vorstellung der Planung und Baubeschluss

Der Gemeinderat hat einstimmig dem Neubau einer Mehrsportanlage im Wiesental in Brackenheim mit Skatepark, Pumptrack, Calisthenicsanlage und Aufenthaltsflächen gemäß der vorgestellten Planung beschlossen. Die Stadt stellt die notwendigen finanziellen Mittel im Haushaltsplan 2025 bereit. Die Verwaltung wurde außerdem damit beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Planer das weitere Verfahren durchzuführen und einen entsprechenden Bauantrag zu stellen.

Bereits in den Beratungen über eine Bewegungs- und Begegnungsanlage im Wiesental in Brackenheim wurde in der Vergangenheit der Wunsch an die Stadt Brackenheim herangetragen, im Bereich des Skateparks, südwestlich des Forstbachs, Einrichtungen für Jugendliche zu schaffen. Insbesondere wurde der Wunsch nach einer Pumptrack-Anlage laut.

Nachdem das Projekt „Bewegungs- und Begegnungsanlage im Wiesental“ aufgrund naturschutzrechtlicher Vorgaben nicht weiterverfolgt werden konnte, wurde an der Idee zur Erstellung einer Pumptrack-Anlage weiter festgehalten. In zahlreichen Gesprächen mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen, unter anderem bei verschiedenen Jugendbeteiligungsveranstaltungen, wurde das Projekt sukzessive weiterentwickelt. Hierbei hat sich herausgestellt, dass es zudem sinnvoll wäre, die in die Jahre gekommene Skateanlage zu ertüchtigen und auf einen aktuellen und modernen Stand zu bringen.

Schließlich wurde im laufenden Verfahren noch angeregt, eine sogenannte Calisthenicsanlage zu errichten. Calisthenics ist ein intensives körperliches Training in der Öffentlichkeit, bei dem in der Regel mit dem eigenen Körpergewicht trainiert wird. Zusatzgewichte und Geräte oder Maschinen wie beim klassischen Krafttraining im Fitnessstudio werden in der Regel nicht benötigt. Gegenüber dem klassischen Krafttraining mit isolierten Übungen liegt der Schwerpunkt auf der intermuskulären Koordination.

Im Laufe des Planungsprozesses konnte Dominik Plazek aus Isny als Fachmann für die Planung und Erstellung für Trails, Tracks und Parks gewonnen werden. Er legte eine Entwurfsplanung für den Bau einer Mehrsportanlage im Wiesental vor. Die Mehrsportanlage beinhaltet auf der knapp 3.000 m² großen Planungsfläche zwischen bestehender Kugelstoßanlage, Forstbach im Osten und Fußweg im Westen einen komplett neuen bzw. ersetzten Skatepark, eine Pumptrack-Anlage, eine Calisthenicsanlage sowie Aufenthaltsflächen.

Aus Sicht der Stadt ist die Erstellung einer solchen Anlage sehr zu begrüßen. Die geplante Mehrsportanlage mit den drei verschiedenen Sportmöglichkeiten wird den Bereich im Wiesental insbesondere für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene stark aufwerten.

Die bestehende in die Jahre gekommene Skateanlage hätte ohnehin mittelfristig saniert werden müssen. Dies kann jetzt in ein entsprechendes Gesamtkonzept miteingebunden werden. Insgesamt ist die Nachfrage nach verbesserten Angeboten für Kinder und Jugendliche sehr groß. Mit einer solchen Anlage kann dem begegnet werden.

Die Stadt wird nun in ein Ausschreibungsverfahren einsteigen. Parallel hierzu wird der notwendige Antrag auf Baugenehmigung beim Landratsamt Heilbronn eingereicht. Die Umsetzung der Maßnahme ist im Laufe des Jahres 2025 vorgesehen.

Die Kostenberechnung für Pumptrack, Skatepark, Calisthenic mit Aufenthaltsflächen sieht Gesamtkosten von 470.659,08 Euro (brutto) vor. Hinzu kommen noch Baunebenkosten sowie Unvorhergesehenes (insgesamt ca. 20 %). Die Maßnahme soll deshalb im Rahmen der Haushaltsplanung 2025 mit einem Betrag von 565.000 Euro finanziert werden.

Bezüglich der geplanten Maßnahme wurden bereits Gespräche mit der Walter-Amos-Stiftung geführt. Seitens der Stiftung wurde eine Beteiligung an den Kosten in Höhe von 150.000 Euro in Aussicht gestellt. Somit beläuft sich der Eigenanteil der Stadt Brackenheim auf ca. 415.000 Euro. Im Haushalt 2024 waren bereits 250.000 Euro finanziert.

Reaktivierung der Zabergäubahn;

Aktuelle Informationen

Dem Gemeinderat wurde der aktuelle Sachstand zur Umsetzung der Zabergäubahn zur Kenntnis gebracht. In seiner Sitzung am 23.11.2023 wurde der Gemeinderat der Stadt Brackenheim über den Sachstand zur Reaktivierung der Zabergäubahn informiert und stimmte der Reaktivierung grundsätzlich zu.

Seitdem stand der Landkreis Heilbronn mit der DB InfraGO AG in Verhandlungen über eine Finanzierungsvereinbarung für die Planungen der HOAI-Leistungsphasen 1 bis 4. Inhaltlich wurde diese bereits im Spätsommer abgestimmt. Wesentlicher Bestandteil dieser Vereinbarung ist die Höhe der Planungskosten, die sich aus den prognostizierten Baukosten für die Maßnahmen zur Reaktivierung ableiten. Nicht Bestandteil waren die Kosten für die Erneuerung des Stellwerks Lauffen a.N., nachdem es mehrfach Aussagen unterschiedlicher Beteiligter gab, dass die Finanzierung der Stellwerkserneuerung über den Baustein 3 des Digitalen Knotens Stuttgart erfolgen wird.

Ziel war es, noch im Jahr 2024 Gremienbeschlüsse auf Grundlage des Kostenüberschlags der DB herbeizuführen und anschließend die Vereinbarung mit der DB sowie eine weitere Refinanzierungsvereinbarung zwischen dem Landkreis und den Kommunen zu unterzeichnen.

Kurz vor der Finalisierung der Vereinbarung sendete die DB InfraGO dem Landkreis jedoch überraschenderweise einen neuen Kostenüberschlag zu, in dem die Kosten für die Erneuerung des Stellwerks in Lauffen a.N. nun doch enthalten sind. Laut DB müsste die Stellwerkserneuerung gegebenenfalls über das Reaktivierungsprojekt finanziert werden, da die Finanzierung über andere Wege bisher nicht geklärt sei. Hintergrund hierfür ist, dass Bund und Deutsche Bahn in Folge der haushaltspolitischen Diskussionen innerhalb der Bundesregierung keinen Konsens über die finanziellen Mittel, die der DB zur Verfügung gestellt werden, erzielen konnten und daraufhin Bauprojekte durch die Konzernspitze der DB mangels finanzieller Ausstattung „parkend“ gestellt wurden. Unter diese Projekte fällt im Moment leider auch die Ausbaustufe 3 des Digitalen Knotens Stuttgart.

Die Kosten für die Stellwerkserneuerung werden von der DB InfraGO mit geschätzten Baukosten in Höhe von 25 Mio. Euro zzgl. 30 % Planungskosten (Kostenansatz 2021) angesetzt. Für die DB wäre ein zeitnaher Abschluss der Planungsvereinbarung und damit ein zeitnaher Start der Planungen nur unter der oben genannten Bedingung möglich.

Die kommunale Seite ist nach wie vor der Auffassung, dass eine Instandhaltungsmaßnahme von DB-eigener Infrastruktur nicht über ein kommunales Reaktivierungsprojekt finanziert werden soll. Der Landkreis wandte sich mit einem Schreiben an Verkehrsminister Hermann mit der Bitte um Unterstützung. In seinem Antwortschreiben teilt das Verkehrsministerium die Auffassung des Landratsamtes und kündigt ein Gespräch zwischen Verkehrsministerium, Landkreis und der DB auf Konzernebene an, um gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten. Ziel ist es, eine tragfähige und gerechte Finanzierung zu erreichen, die die Reaktivierung der Zabergäubahn nicht gefährdet. Die Terminvereinbarung für dieses Gespräch steht derzeit noch aus. Der Landkreis wird die Städte und Gemeinden über die Gesprächsergebnisse informieren.

Nach diesem Gespräch wird (vielleicht) klarer sein, wie sich das Bauprojekt Stellwerk Lauffen auf Bundes-, Landes- und Bahnebene künftig aufstellen wird. Voraussichtlich muss aber abgewartet werden, wie sich eine neue Bundesregierung bilden und wo diese (z.B. in der Koalitionsvereinbarung) Schwerpunkte mit Blick auf Bahnausbau- und -reaktivierung setzen wird.

Bauvorhaben im Außenbereich: Errichtung einer Flutlichtanlage am Sportplatz Dürrenzimmern, Flst.-Nr. 3083, Gemarkung Dürrenzimmern

Der Gemeinderat hat zum o.g. Bauvorhaben einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Für das o.g. städtische Grundstück wurde ein Antrag auf Baugenehmigung nach § 52 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) eingereicht. Da es sich um ein Vorhaben im Außenbereich handelt, ist das Bauvorhaben planungsrechtlich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Das geplante Bauvorhaben umfasst die Errichtung einer Flutlichtanlage mit insgesamt vier Flutlichtmasten für den nördlichen zweiten Sportplatz. Die einzelnen Flutlichtmasten haben jeweils eine Höhe von 15,60 m und ein Fundament mit einer Grundfläche von 1,30mx1,30 m sowie 1,80m Tiefe. Die zukünftige Beleuchtung auf den Flutlichtmasten wird in LED-Technik ausgeführt.

Die geplante Flutlichtanlage ist für den Trainings- und Spielbetrieb der Fußballabteilung des TGV Dürrenzimmern vorgesehen.

Auf dem Grundstück befinden sich südlich bereits ein Sportplatz mit bestehender Flutlichtanlage, ein Vereinsheim und entsprechende PKW-Stellplätze. Zudem befindet sich westlich ein Rasenplatz vom Reiterverein.

Bereits in der Gemeinderatssitzung am 23.09.2021 wurde die Neuerrichtung einer Flutlichtanlage auf dem Sportplatz Dürrenzimmern thematisiert. Hier wurde unter anderem beschlossen, dass die Stadt Brackenheim beim Bau der Flutlichtanlage die Kosten übernimmt, die nicht durch Zuschüsse Dritter abgedeckt sind. Da der Dürrenzimmerner Sportplatz auf städtischem Grund und Boden liegt, ist die Stadt als Grundstückseigentümerin haftungsrechtlich für die Sicherheit der sich darauf befindlichen und fest verbundenen Anlagen verantwortlich. Dies gilt auch bei Sportplätzen für die Flutlichtanlagen. Mit Blick auf diese Verkehrssicherungspflicht hat die Stadt die späteren Unterhaltskosten vollumfänglich zu tragen.

Vom Württembergischen Landessportbund (WLSB) ist eine Förderung von Sportplatzbeleuchtung über 30 % vorgesehen. Die Kosten für die Errichtung der Flutlichtanlage lagen im Jahr 2021 bei ca. 55.000 Euro. Daraus folgend entfällt auf die Stadt ein Kostenanteil in Höhe von ca. 38.000 Euro, der im Haushalt 2025 finanziert wird. Der Verein beauftragt die Arbeiten der Baumaßnahme und übernimmt die notwendigen Arbeits- und Einsatzstunden.

Das beschriebene Bauvorhaben kann im Außenbereich realisiert werden, wenn es nach § 35 BauGB zulässig ist. Die Zulässigkeit des Vorhabens ist gegeben, wenn es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt, dessen ausreichende Erschließung gesichert ist und keine öffentlichen Belange entgegenstehen.

Generell wird das Vorliegen der Privilegierung durch die Baurechtsbehörde des Landratsamtes Heilbronn geprüft und beurteilt. Grundsätzlich handelt es sich bei diesem Bauvorhaben im Außenbereich gemäß § 35 Absatz Abs. 2 BauGB um ein sonstiges Vorhaben, welches im Einzelfall zugelassen werden kann. Öffentliche Belange, die dem Vorhaben entgegenstehen, sind nicht ersichtlich. Es sind keine Schutzgebiete betroffen. Die ausreichende Erschließung ist gesichert.

Bauvorhaben im Außenbereich: Anbau einer offenen Hofüberdachung an bestehender Halle, Flst.-Nr. 575, Gemarkung Hausen

Der Gemeinderat hat zum o.g. Bauvorhaben einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Für das o.g. Grundstück wurde ein Antrag auf Baugenehmigung nach § 49 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) eingereicht. Da es sich um ein Vorhaben im Außenbereich handelt, ist das Bauvorhaben planungsrechtlich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Das geplante Bauvorhaben umfasst den Anbau einer offenen Hofüberdachung in Holzständerbauweise auf Stahlstützen an die bestehende Mehrzweckhalle/Kartoffelhalle im nordöstlichen Bereich. Dieser dient zum Witterungsschutz bei der Zwischenlagerung von Kartoffeln vor der endgültigen Langzeitlagerung, der Einsparung von Energie durch natürliche Abkühlung/Abtrocknung/Durchlüftung bei Nacht sowie als Witterungsschutz vor Sonne und Regen beim Absortieren des Abfalls vor der Langzeitlagerung.

Der Anbau hat eine Länge von 31,82m (zuzüglich Vordach von 6,00m) und eine maximale Breite von 19,41m. Die Traufhöhe beträgt 8,75m und die Firsthöhe 10,64m. Die südlich angrenzende bestehende Mehrzweckhalle weist eine Firsthöhe von 8,44m und die südwestlich angrenzende bestehende Kartoffelhalle eine Firsthöhe von 9,04m auf. Die Dachneigung des Anbaus liegt bei 10 Grad. Die Nutzfläche der neuen offenen Hofüberdachung beträgt ca. 546,65m², die Dachfläche ca. 583m². Beim Neubau von Nichtwohngebäuden sind Photovoltaikanlagen gemäß der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung BW vorgeschrieben. Die zu überbauende Fläche ist derzeit komplett gepflastert. Die Hoffläche bleibt bestehen und wird lediglich überdacht.

Als Ausgleichsmaßnahme ist nördlich entlang der offenen Hofüberdachung eine freiwachsende dreireihige Hecke aus heimischen Laubgehölzen geplant. Die Entwässerung der Dachflächen erfolgt über den Bestand. Das Regenwasser wird durch das vorhandene System in den vorhandenen Wasserspeicher 2500m³ (Beregnungsspeicher) auf dem Grundstück gepumpt.

Auf dem Grundstück bzw. der Hofstelle befinden sich bereits eine Maschinen-/Kartoffelhalle, eine landwirtschaftliche Mehrzweckhalle, eine Kartoffellagerhalle, ein Betriebsleiterwohnhaus mit Hofladen und Garagen sowie ein Wasserspeicher mit 2.500m³.

Das beschriebene Bauvorhaben kann im Außenbereich realisiert werden, wenn es nach § 35 BauGB zulässig ist. Die Zulässigkeit des Vorhabens ist gegeben, wenn es gemäß § 35 Abs. 1 BauGB einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient, dessen ausreichende Erschließung gesichert ist und keine öffentlichen Belange entgegenstehen.

Generell prüft die Baurechtsbehörde des Landratsamtes Heilbronn, ob das Vorhaben einem land-oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und eine Privilegierung vorliegt. Öffentliche Belange, die dem Vorhaben entgegenstehen, sind nicht ersichtlich. Die Erschließung ist gesichert.

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