Hundesteuerbescheide 2025
Die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2025 wurden bereits den einzelnen Hundehaltern zugestellt. Die Steuer wird nach § 4 Abs. 2 der Hundesteuersatzung der Stadt Brackenheim vom 30.11.2017, sowie der 1. Änderungssatzung vom 12.12.2024 als Jahressteuer erhoben. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. Die Steuerschuld für das Kalenderjahr entsteht am 1. Januar für jeden an diesem Tag im Gemeindegebiet gehaltenen über drei Monate alten Hund.
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 138,00 €. Hält ein Hundehalter mehrere Hunde, so erhöht sich der in der Gemeinde geltende Steuersatz für den zweiten Hund und jeden weiteren Hund auf 276,00 €.
Für das Halten eines Kampfhundes beträgt der Steuersatz 704,00 €.
Kampfhunde sind Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass durch sie eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren besteht. Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sowie Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
Die Zwingersteuer beträgt jährlich 414,00 €, ausgenommen sind vorgenannte Rassen und Kreuzungen.
Die Steuerpflichtigen werden gebeten, den fälligen Betrag termingerecht zu überweisen. Bei denjenigen, die sich am Abbuchungsverfahren beteiligen, wird der fällige Betrag fristgerecht abgebucht.