Bundestagswahl 2025: Kurze Fristen für die Briefwahl!
Es ist davon auszugehen, dass die ersten Chargen der Stimmzettel am Freitag, 7. Februar 2025, bei den Gemeinden eintreffen. Ab diesem Zeitpunkt könnte mit dem Versand der Briefwahlunterlagen
begonnen werden. Der späte Versand der Unterlagen ist nicht etwa durch eine angebliche fehlende Funktionsfähigkeit der Kommunen verursacht, sondern ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen, die wiederum die Rechte der Parteien zur Wahlvorbereitung beachten müssen.
Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag (Sonntag, 23. Februar 2025) bei der Gemeinde zurückgegeben werden, damit die Stimmen noch hinzugezählt werden können.
Demzufolge muss die Briefwahl im Laufe von nur rund zwei Wochen „abgewickelt“ werden. Verbunden mit der erforderlichen Bearbeitungszeit, die unser Bürgerbüro natürlich so kurz wie möglich hält, und der
Postlaufzeiten für den Hin- und Rückversand der Briefwahlunterlagen ergibt sich bei dieser vorgezogenen Wahl eine sehr kurze Frist, die Sie bitte unbedingt beachten sollten.
Für den Briefwahlantrag müssen Sie nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung (voraussichtlich Ende Januar) abwarten. Der Antrag kann auch formlos, etwa per E-Mail, schriftlich oder persönlich im Bürgerbüro gestellt werden. Hier ist die Angabe des Familien- und Vornamens, des Geburtsdatums und der Wohnanschrift erforderlich. Ein Wahlscheinantrag ist ab sofort auch über unsere Homepage www.brackenheim.de möglich. Telefonische Anträge sind hingegen nicht möglich.
Gerne weisen wir auf die Möglichkeit hin, Briefwahlunterlagen direkt im Rathaus abzugeben oder einzuwerfen, um sicherzustellen, dass sie rechtzeitig eingehen. Sie können auch – wie übrigens bei jeder Wahl – von der Briefwahl vor Ort (im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten) Gebrauch machen. Bei dieser Variante entfallen die Postlaufzeiten.
Bei Fragen stehen Ihnen das Wahlamt (Tel. 07135 105-129) sowie das Bürgerbüro (Tel. 07135 105-555) gerne zur Verfügung.