Ehrung erfolgreicher Sportlerinnen und Sportler
Sofern Ihnen Erfolge von Einzelsportlern oder Mannschaften bekannt sind, die nach den städtischen Richtlinien geehrt werden können, sollten Sie Ihren Vorschlag bis spätestens zum Freitag, 6. Dezember 2024, beim Team Bildung und Betreuung abgeben. Dort sind auch die Meldeformulare für die Ehrung erhältlich.
Bitte fügen Sie, wenn möglich, Ihrem Wahlvorschlag Bilder oder sonstige Aufnahmen (kurze Filmausschnitte/Videos) bei, damit wir den Erfolg besser einschätzen können. Zusätzlich kann es wieder einen Ehrenpreis der Stadt Brackenheim für sportliche Leistungen geben. Deshalb berücksichtigen Sie bei Ihrem Wahlvorschlag zum/zur Sportler/-in bzw. zur Mannschaft des Jahres 2024 nicht nur einen überragenden sportlichen Erfolg, sondern beispielsweise auch einen besonders sportlichen Einsatz, eine beeindruckende Leistungssteigerung, ein großartiges Sportprojekt mit Integrationshintergrund oder ein hervorzuhebendes Fair-Play im Umgang miteinander. Ob die Voraussetzungen für eine Ehrung gegeben sind, entnehmen Sie bitte den nachfolgend abgedruckten Richtlinien.
Durchführungsbestimmungen zu den Richtlinien für die Sportlerehrung der Stadt Brackenheim vom 24. April 1984, ergänzt durch Gemeinderatsbeschluss vom 30. November 1995, geändert durch Gemeinderatsbeschluss vom 30. Oktober 2003
§ 1: Allgemeines
Geehrt werden nach diesen Bestimmungen erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler, die ihren Wohnsitz in Brackenheim haben oder Mitglied in einem Brackenheimer Verein sind. Der Verein sollte Mitglied des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) sein bzw. die Sportart sollte durch einen der Fachverbände des WLSB vertreten sein.
Bei Mannschaftserfolgen wird auch der 1. Trainer geehrt. Dies gilt nicht bei Einzelsportlern.
Meisterschaften, die nach den Richtlinien für die Sportlerehrung nicht geehrt werden können (beispielsweise Mannschaftsmeisterschaften in den beiden untersten Klassen), werden auf Antrag des Vereins durch eine Urkunde der Stadt Brackenheim gewürdigt. Diese Ehrung erfolgt anlässlich einer Veranstaltung des jeweiligen Vereines.
§ 2: Zu ehrende Erfolge
Geehrt werden Erfolge von Mannschaften oder Einzelsportlern, die an offiziellen Meisterschaften und Pokalmeisterschaften ihrer Verbände teilnehmen.
Erfolge im Freizeitsport werden nicht berücksichtigt. Hierunter fallen Erfolge in Wettbewerben, zu denen es keine Spielrunden gibt (Bsp.: Meisterschaften im Rahmen des Deutschen Turnfestes).
Aufsteiger werden dann geehrt, wenn sie als Meister in die nächst höhere Klasse/Liga aufsteigen. Keine Berücksichtigung finden Aufstiege, die als Vizemeister oder durch Relegation erfolgen.
§ 3: Härtefälle
In Härtefällen kann eine Ehrung grundsätzlich oder gegebenenfalls in der nächst höheren Auszeichnungsstufe erfolgen.
§ 4: Zuständigkeiten
Für die Entscheidungen, welche nach den vorgenannten Bestimmungen zu treffen sind, ist der Verwaltungsausschuss zuständig. Vor einer endgültigen Entscheidung hat eine Abstimmung mit dem Sportdachverband zu erfolgen.
§ 5: Erfolg und Auszeichnung
Über die Auszeichnung von Personen, die sich um den Sport besonders verdient gemacht haben, wird im Einzelfall entschieden. Einzelfallentscheidungen werden in diesem Fall Grundlagen für spätere Ehrungen.
Anträge, die nicht vollständig ausgefüllt sind, finden bei der Ehrung erfolgreicher Sportlerinnen und Sportler keine Berücksichtigung.