Amtsblatt aktuell: Stadt Brackenheim

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Veröffentlichung: 43/2024

Aus der Arbeit des Gemeinderats

Der Gemeinderat der Stadt Brackenheim hat in seiner Sitzung am 17. Oktober 2024 folgende Beschlüsse gefasst:

Potentialfläche zur Windkraft im Regionalplan Heilbronn-Franken;

Vorstellung

Der Verbandsdirektor des Regionalverbandes Heilbronn, Dr. Andreas Schumm, hat die Teilfortschreibung der Windenergie des Regionalplans 2020 vorgestellt. Insbesondere ist er auf die Gebiete, bei denen die Stadt Brackenheim betroffen ist, eingegangen.

Entsprechend des Klimagesetzes von Baden-Württemberg, müssen mind. 1,8 Prozent der Regionsfläche als Vorrangsgebiet für bedeutsame Windkraftanlagen ausgewiesen werden. Das Flächenziel ist bis zum 30.09.2025 zu erreichen. Sollte dieser Zielwert verfehlt werden, ist die Windenergie spätestens ab dem 01.01.2028 grundsätzlich privilegiert. Ziele der Raumordnung können dann nicht mehr entgegengehalten werden. Dies wäre das Gegenteil einer räumlichen Steuerung, die durch die regionale Planungsoffensive angestrebt wird.

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Heilbronn-Franken hat daher in ihrer öffentlichen Sitzung am 19.07.2024 über die Teilfortschreibung Windenergie II des Regionalplanes 2020 den Planentwurf und die Durchführung des Beteiligungsverfahrens beschlossen, um entsprechende Vorranggebiete auszuweisen. So läuft derzeit die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die formelle Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zur Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 im Zuge der Planungsoffensive erneuerbare Energien (Teilfortschreibung Windenergie II). Der Planungsraum umfasst die Landkreise Heilbronn, Schwäbisch Hall, den Hohenlohekreis, den Main-Tauber-Kreis und den Stadtkreis Heilbronn.

Die Stadt Brackenheim ist von zwei Vorranggebieten betroffen. Zum einen von dem Gebiet „HN_19_II Südlich Schwaigern“. Dieses Gebiet betrifft die Flächenausweisung des Windparks Heuchelberg, bei dem neben den Städten Schwaigern, Leingarten sowie der Gemeinde Nordheim auch unmittelbar die Gemarkung Brackenheim betroffen ist.

Des Weiteren ist die Stadt Brackenheim vom Gebiet "HN_25_II Nordwestlich Lauffen am Neckar“ betroffen. Dieses Gebiet befindet sich zwar nicht auf der Brackenheimer Gemarkung, grenzt jedoch unmittelbar in Hausen an die Gemarkungsgrenze Brackenheim an.

Das Projekt Windenergie Heuchelberg wurde in mehreren Gemeinderatssitzungen im Jahr 2023 vorgestellt und behandelt. Das Projekt Windenergieanlagen Lauffen am Neckar wurde in der Gemeinderatssitzung am 01.08.2024 vorgestellt.

Die Datenblätter der Projektgebiete "HN_19_II Südlich Schwaigern“ sowie "HN 25 II Nordwestlich Lauffen am Neckar“, die unter anderem auch die Untersuchungen bzgl. der Geeignetheit sowie der Umweltverträglichkeit der einzelnen Gebiete darstellt, sind im Ratsinformationssystem auf www.brackenheim.de zu finden.

Potentialflächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen;

Vorstellung Ergebnis Voruntersuchung durch Käser Ingenieure

Gemäß Vorgaben des Landes sollen 0,2 Prozent der Landesfläche für Freiflächen-Photovoltaikanlagen durch die Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig gehen bei der Stadtverwaltung vermehrt Anfragen für Standorte bzw. zur Umsetzung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen ein. Dies wurde zum Anlass genommen, das Büro Käser Ingenieure GmbH & Co. KG aus Untergruppenbach mit einer Voruntersuchung von Potentialflächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu beauftragen.

Zur Bewertung der Potentiale wurden folgende Kriterien verwendet:

  • Ausschlusskriterien
  • Abwägungskriterien
  • eigene Kriterien

Unter Ausschlusskriterien fallen beispielsweise schutzbedürftige Bereiche nach Fachgesetzen im Bereich Natur- und Landschaftsschutz, Wasser oder Infrastruktur, z.B. Naturschutzgebiete, Waldflächen, Biotope, flächenhafte Naturdenkmale, Wasserflächen, Überschwemmungsgebiete und Wasserschutzgebiete der Zone 1. Schutzbedürftige Bereiche nach dem Regionalplan als weitere Ausschlusskriterien sind beispielsweise Grünzäsuren oder Vorranggebiete für Naturschutz, Landschaftspflege, Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Erholung. Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind hier nicht möglich.

Flächen mit Einzelfallentscheidungen sowie Kriterien des Regionalplans fallen unter die Abwägungskriterien. Hier sind Freiflächen-Photovoltaikanlagen grundsätzlich möglich, bedürfen jedoch einer Abstimmung mit Fachbehörden bzw. dem Regionalverband. Beispielsweise zählen hierzu Landschaftsschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete, Vorbehaltsgebiete und Vorrangflur 1.

Eigene Kriterien beinhalten insbesondere die Möglichkeiten zur Siedlungsentwicklung (um die Weiterentwicklung nicht zu behindern, sollten 200 Meter Abstand von bestehenden Siedlungen eingehalten werden) sowie Flächen für den Weinbau gemäß Flächennutzungsplan. Die eigenen Kriterien werden vom Gemeinderat festgelegt.

Eine Übersicht bzw. Festlegung von Potentialflächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen ist für die Verwaltung in der täglichen Arbeit sehr wichtig, um auf entsprechende Anfragen verlässlich reagieren zu können.

In einem nächsten Schritt werden sich die Fraktionen daher mit den Kriterien nochmals gezielt und in eigener Abwägung auseinandersetzen. In einer der folgenden Sitzungen sollen dann die Kriterien für Potentialflächen auf der Gesamtgemarkung festgelegt werden.

Besonderheiten

Bei Flächen für den Weinbau gemäß Flächennutzungsplan ist die Verwaltung der Ansicht, dass Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Rebflächen, deren erzeugter Strom direkt einem Verbraucher zugeführt werden kann, zugelassen werden sollten. Freiflächen-Photovoltaikanlagen, die ins Stromnetz einspeisen, sollten hingegen abgelehnt werden.

Darüber hinaus bestehen bei der Verwaltung derzeit Überlegung zur Erstellung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage nördlich der Kläranlage Obere Zaber in Frauenzimmern. Auf Flst.-Nr. 5762 plant der Gemeindeverwaltungsverband Oberes Zabergäu eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Einspeisung für die Kläranlage des GVV. Die Verwaltung prüft derzeit, ob sich auf dem angrenzenden westlichen Teil von Flst.-Nr. 5715 eine entsprechende Anlage sinnvoll anschließen lässt.

Reinigungsdienstleistungen für städtische Gebäude;

Vergabe

Die bestehenden Reinigungsverträge für die Unterhalts- und Glasreinigungen der städtischen Gebäude der Stadt Brackenheim laufen am 31.12.2024 aus und mussten deshalb für die nächsten fünf Jahre wieder ausgeschrieben werden. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Ausschreibungen wurde wieder ein unabhängiges Beratungsunternehmen, die Firma FIGR in Metzingen, beauftragt, die Ausschreibung durchzuführen. Zukünftig werden lt. nachfolgender Ausschreibung für die Unterhalts- und Glasreinigung der städtischen Gebäude 827.181,28 Euro im Jahr ausgegeben. Die Ausschreibung erfolgte deshalb europaweit im nichtoffenen Verfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb gemäß den Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe (RL 2014/24/EU). Dieses Verfahren wurde auf Anraten des unabhängigen Beraters gewählt, um Angebote von leistungsfähigen Unternehmen zu erhalten.

Es gingen insgesamt 22 Angebote ein. Nach Prüfung der Angebote durch die FIGR wurden 14 Firmen aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Die Angebotseröffnung erfolgte am Donnerstag, den 25.07.2024. Hier gingen für Los 1 zehn Angebote, für Los 2 acht Angebote, für Los 3 sieben Angebote und für Los 4 drei Angebote ein.

Nach Angebotsöffnung und einer ersten Prüfung wurden die Angebote der FIGR zur Prüfung und Wertung übersandt. Gemäß VgV § 58 wurden die wirtschaftlichsten Angebote für das jeweilige Los anhand verschiedener Prüfungs- und Wertungskriterien ermittelt. In Wertungsstufte 1 geht es um formelle Vorschriften, in Wertungsstufe 2 erfolgt die Prüfung der Angemessenheit der Preise, die Auskömmlichkeit des jeweiligen Angebotes anhand der angebotenen Ausführungsstunden sowie der Angebotspreise bzw. deren Angemessenheit im Bezug zur angebotenen Leistung. Auch die Gesamtpreise der Lose sowie auch die inhaltliche Angemessenheit und Nachvollziehbarkeit der Stundenverrechnungssätze in Bezug auf die Einhaltung der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen wurden überprüft. In der 3. Wertungsstufe erfolgt dann schließlich die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes unter Berücksichtigung der angebotenen Ausführungsstunden und des Gesamtpreises. Außerdem wurden die vorgelegten Konzepte auf Plausibilität und Nachvollziehbarkeit im Hinblick auf die Möglichkeit der Durchsetzung und Durchführung überprüft.

Die abschließende Wertung in der 3. Wertungsstufe erfolgt anhand von Wertungskriterien und Gewichtungen, die in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt wurden. Die Punktwerte der jeweiligen Wertungskriterien wurden mit der prozentualen Gewichtung in Punktwerte umgerechnet. Die Summe der gewichteten Punktwerte stellt den Gesamtpunktewert (Gesamtindex) des Angebotes dar, aus dem sich der Rang des jeweiligen Angebots ergibt.

Das Angebot mit der höchsten gewichteten Punktezahl und dem Rang 1 ist somit das wirtschaflichste Angebot.

Der Gemeinderat hat auf dieser Grundlage einstimmig folgende Lose vergeben:

  • Los 1 (Schulzentrum Brackenheim) an die Firma Di Frisco in 70839 Gerlingen (ca: 305.000 Euro/Jahr).
  • Los 2 (städtische Gebäude in Botenheim, Stockheim, Neipperg und Teile der Gebäude von Brackenheim) an die Firma Tugend Gebäudereinigungsservice in 70372 Stuttgart (ca. 234.000 Euro/Jahr).
  • Los 3 (städtische Gebäude in Meimsheim, Hausen, Dürrenzimmern und Teile der Gebäude von Brackenheim) an die Firma Schlender Gebäude-Service in 74343 Sachsenheim (ca. 229.000 Euro/Jahr).
  • Los 4 (Glasreinigung aller städtischen Gebäude) an die Firma Di Frisco in 70839 Gerlingen (ca. 59.600 Euro/Jahr).

Finanzzwischenbericht zum 30.09.2024

Gemäß § 28 Abs. 1 der Gemeindehaushaltsverordnung ist der Gemeinderat unterjährig über den

Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten. Fachbereichsleiter Jörg Leonhardt gab dem Gremium daher folgende Informationen:

Haushaltsvollzug 2024

Gegenüber dem Vollzugsstand zum 30.06.2024 haben sich nur wenige wesentliche Veränderungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt ergeben. Diese betreffen fast ausschließlich die Ertragsseite:

  • Aufgrund des aktuellen Veranlagungsstands von rund 11.725.000 Euro in Kombination mit den bisher im Wesentlichen ausgebliebenen Anpassungsanträgen und der relativ kurzen Restdauer des Veranlagungszeitraums geht die Stadt derzeit davon aus, dass zum Jahresende Gewerbesteuererträge in Höhe von mindestens 9.500.000 Euro erreicht werden. Dies sind nochmals eine Million mehr mehr als im 1. Finanzzwischenbericht angenommen.
  • Hieraus ergeben sich zusätzliche Aufwendungen für die Gewerbesteuerumlage in Höhe von 94.600 Euro.
  • Bei den Zinsen und ähnlichen Erträgen werden Mehrerträge in Höhe von 50.000 Euro erwartet.
  • Aus Nebenforderungen (u.a. Mahngebühren, Säumniszuschläge, Steuerzinsen) werden voraussichtlich Mehrerträge in Höhe von 32.000 Euro entstehen.
  • Im Rahmen des interkommunalen Kostenausgleichs im Kinderbetreuungsbereich werden Mehraufwendungen für Zuweisungen an Gemeinden in Höhe von voraussichtlich 10.400 Euro anfallen.

Unter Berücksichtigung der vorstehend genannten Veränderungen wird sich zum 31.12.2024 voraussichtlich ein ordentliches Ergebnis in Höhe von minus 1.415.000 Euro ergeben. Gegenüber dem Planwert ist dies eine Verbesserung in Höhe von 2.587.000 Euro, gegenüber dem Vollzugsstand zum 30.06.2024 in Höhe von 977.000 Euro.

Der Endbestand der liquiden Mittel zum 31.12.2024 wird sich aus heutiger Sicht entsprechend auf rund 6,6 Millionen Euro erhöhen (Planwert: 3,2 Millionen Euro).

Haushaltsplanung 2025

Das Land Baden-Württemberg hat bisher keine Orientierungsdaten für die Haushaltsjahre 2025 ff. veröffentlicht. Laut Mitteilung des Gemeindetags Baden-Württemberg ist aus verschiedenen Gründen vor Ende Oktober auch nicht mit einer Veröffentlichung zu rechnen. Da ohne diese wesentliche Planungsgrundlage keine belastbare Haushaltsplanung möglich ist, wird der städtische Haushaltsplanentwurf 2025 voraussichtlich erst zum Ende des 1. Quartals 2025 fertiggestellt werden können.

Beteiligungsbericht 2023

Die Stadt Brackenheim ist an verschiedenen Unternehmen, die in privater Rechtsform geführt werden, beteiligt. Mit der Einschaltung kommunaler Eigen- und Beteiligungsgesellschaften zur Erfüllung von öffentlichen Aufgaben wird zwar die Aufgabenwahrnehmung aus der Stadtverwaltung ausgegliedert, die Aufgabenverantwortung selbst verbleibt aber bei der Stadt.

Aus dieser fortbestehenden Aufgaben-, und damit auch Finanzverantwortung der Stadt, erfolgt eine Steuerungs- und Überwachungspflicht bei den Eigen- und Beteiligungsgesellschaften. Mit dem Ziel der Vereinheitlichung der Informationsinhalte und zur Verstetigung des Informationsflusses ist gemäß § 105 Abs. 2 S. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) zur Information des Gemeinderats und der Einwohner jährlich ein Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen die Stadt unmittelbar oder mit mehr als 50 Prozent mittelbar beteiligt ist, zu erstellen. Dieser Bericht ist dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme zu geben.

Die Erstellung des Beteiligungsberichts ist gemäß § 105 Abs. 3 GemO ortsüblich bekannt zu geben und der Bericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen. In der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen.

Der Beteiligungsbericht des Jahres 2023 liegt noch bis zum 29. Oktober 2024 im Rathaus aus und ist im Bürgerinformationssystem auf www.brackenheim.de zu finden.

Jahresabschluss 2023;

Bildung von Ermächtigungsüberträgen

Der Gemeinderat hat einstimmig Haushaltsansätze des Kernhaushalts für Aufwendungen und Auszahlungen für laufende Verwaltungstätigkeit aus dem Ergebnis- und Finanzhaushalt 2023 in Höhe von insgesamt 217.400 Euro in das Haushaltsjahr 2024 übertragen. Außerdem wurden Haushaltsansätze des Kernhaushalts für Auszahlungen für Investitionen aus dem Finanzhaushalt 2023 in Höhe von insgesamt 16.071.461,82 Euro in das Haushaltsjahr 2024 übertragen. Haushaltsansätze des Wirtschaftsplans für das städtische Wasserwerk für Auszahlungen für Investitionen aus dem Finanzhaushalt 2023 wurden in Höhe von insgesamt 493.418,74 Euro in das Haushaltsjahr 2024 übertragen.

Im kameralen Haushaltsrecht konnten bisher nicht ausgeschöpfte Ausgabe- und Einnahmeansätze unter bestimmten Voraussetzungen durch die Bildung von Haushaltsausgabe- bzw. -einnahmeresten in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden. Diese sogenannten Haushaltsreste waren ergebniswirksam zu buchen und haben daher im Jahr der Bildung das Jahresergebnis verschlechtert (Haushaltsausgabereste) bzw. verbessert (Haushaltseinnahmereste). Da eine solche Be- bzw. Entlastung des Jahresergebnisses einem wesentlichen Grundgedanken des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) – der periodengerechten Zuordnung – widerspricht, ist eine ergebniswirksame Bildung von Haushaltsresten im NKHR nicht vorgesehen. Nicht ausgeschöpfte Haushaltsansätze können im NKHR daher entweder im Haushaltsplan für das Folgejahr neu veranschlagt werden oder unter den Voraussetzungen des § 21 Gemeindehaushaltsverordnung auf das kommende Haushaltsjahr übertragen werden (Ermächtigungsüberträge).

Nicht begonnene Investitionen des Jahres 2023 wurden im Haushaltsplan 2024 neu veranschlagt. Haushaltsmittel für Baumaßnahmen und Beschaffungen, die in 2023 zwar abgeschlossen bzw. getätigt, aber nicht endabgerechnet wurden, sollen durch Ermächtigungsüberträge in das Jahr 2024 übernommen werden. Im Ergebnishaushalt ist grundsätzlich nur eine Übertragung der Schulbudgets, der Spiel- und Teegeldbudgets der Kinderbetreuungseinrichtungen und der Gesprächskreismittel vorgesehen. Im Übrigen wurden die Mittel im Haushaltsplan 2024 neu veranschlagt.

Im Bereich des städtischen Wasserwerks soll zukünftig hinsichtlich der Frage, ob Haushaltsmittel neu veranschlagt oder durch Ermächtigungsüberträge ins Folgejahr übernommen werden, analog der Regelungen im Kernhaushalt verfahren werden.

Die einzelnen Ermächtigungsüberträge sind im Bürgerinformationssystem auf www.brackenheim.de zu finden.

Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels;

Kooperationsprojekt von insgesamt 26 Gemeinden im südlichen Landkreis Heilbronn

Im Zuge der Gründung des ehemaligen Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Großen Kreisstadt Eppingen, mit Sitz in Eppingen, wurde erstmalig ein qualifizierter Mietspiegel für elf Landkreisgemeinden in Heilbronn erstellt. Dieser Mietspiegel verliert im September 2025 seine Gültigkeit und soll deshalb neu erstellt werden.

Durch die Fusion der beiden Gutachterausschüsse „Eppingen“ und „Weinsberger Tal/Schozachtal“, hat die Stadt Eppingen nun angeboten, die Neuerstellung auf das neue Zuständigkeitsgebiet des gemeinsamen Gutachterausschusses "südwestlicher Landkreis Heilbronn" auszuweiten.

Aktuell orientieren sich bereits elf Gemeinden am „Mietspiegel westlicher Landkreis Heilbronn“. Hierzu zählt auch die Stadt Brackenheim. Seitens der Verwaltung und der privaten Nutzergruppen kann gesagt werden, dass der qualifizierte Mietspiegel einen Mehrwert darstellt. Ein qualifizierter Mietspiegel ist für die Stadt Brackenheim und auch für den gemeinsamen Gutachterausschuss ein wichtiges Informations- und Arbeitsinstrument. Er bildet nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen die ortsübliche Vergleichsmiete ab, die von Gerichten als Beweisgrundlage verwendet wird. Zudem können Mieter und Vermieter gleichermaßen auf den Mietspiegel zugreifen, was zu mehr Transparenz führt.

Die weiteren 15 Gemeindeverwaltungen, die sich noch am Mietspiegel der Stadt Heilbronn orientieren, haben schon signalisiert, bei dem Projekt mitzuwirken zu wollen.

Bei der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels sind gemäß § 558 d BauGB bestimmte Anforderungen zu erfüllen. Außerdem wird die durch den Mietspiegel abgebildete ortsübliche Vergleichsmiete im Rahmen von Förderprogrammen in Sachen „sozialer Wohnungsbau“ benötigt. Diese ortsübliche Vergleichsmiete bildet die Basis, um entsprechende Absenkungen vornehmen zu können.

Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses Eppingen hat bei den umliegenden Gemeinden die Bereitschaft abgefragt, eine Kooperation zur Mietspiegelerstellung einzugehen. Inzwischen haben 26 von insgesamt 28 Gemeinden ihre Zusage erteilt. Diese Kooperation ist lediglich für die jetzige Erstellung bindend. Bei zukünftigen Fortschreibungen oder Neuerstellungen des Mietspiegels kann jede Gemeinde frei entscheiden, sich erneut oder nicht mehr zu beteiligen. Zudem entsteht für die Gemeinden durch die erstmalige Erstellung keine Pflicht, den qualifizierten Mietspiegel zukünftig fortzuführen.

Von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wurde im Voraus ein Angebot zur Mietspiegelerstellung eines renommierten Marktanalyse Instituts eingeholt. Die Schätzung beläuft sich auf rund 62.000 Euro inkl. Mehrwertsteuer. Die Kostenverrechnung soll anhand der Einwohnerzahlen, gemäß der bekannten Vorgehensweise im Bereich des gemeinsamen Gutachterausschusses erfolgen. Für Brackenheim wäre daher von Kosten in Höhe von 5.370,56 Euro auszugehen. Falls es zu einer Kostensteigerung um 25 Prozent (Gesamtkosten dann 77.500 Euro) kommen sollte, läge der städtische Anteil bei 6.713,20 Euro.

Diese Beispielrechnung dient lediglich als Orientierung. Hintergrund ist die Tatsache, dass die Auftragsvergabe durch ein beschränktes Ausschreibungsverfahren erfolgen muss. Dementsprechend können die abschließenden „tatsächlichen“ Kosten abweichen.

Seitens des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg gibt es ein Förderprogramm zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels. Ob das Förderprogramm auch im Jahr 2025 aufgelegt wird, steht zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht fest. Sofern es die Möglichkeit gibt, Fördergelder für dieses Projekt zu generieren, wird dies die Stadt Eppingen versuchen.

Der Gemeinderat hat somit einstimmig beschlossen, die Kooperation mit den 26 Gemeinden/Städten einzugehen und die Abwicklung des gesamten Projekts (inkl. Durchführung einer beschränkten Ausschreibung und der einhergehenden Auftragsvergabe) in Form einer Vollmacht an die Stadt Eppingen zu übertragen. Der Anteil der Stadt Brackenheim soll auch bei einer Abweichung von bis zu 25 Prozent vollständig getragen werden.

Bestellung weiterer Standesbeamtinnen

Der Gemeinderat hat einstimmig Laura Schellenbauer und Michelle Buchholzer zu Standesbeamtinnen bestellt.

Dies dient zur Verbesserung der Vertretungssituation im Standesamt in Urlaubs- und Krankheitsfällen sowie der Personalentwicklung. Beide städtischen Mitarbeiterinnen haben bereits am Grundseminar für Familien- und Personenstandsrecht an der Akademie für Personenstandswesen in Bad Salzschlirf teilgenommen und die anschließende Prüfung mit Erfolg abgelegt. Beide Mitarbeiterinnen sollen in dieser Übergangszeit unter Anleitung der erfahrenen Kolleginnen und Kollegen bereits frühzeitig Erfahrungswerte sammeln und so ihre Kenntnisse und Fähigkeiten erweitern.

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