Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplans
„Verlängerte Ludwig-Herzog-Straße“ in Brackenheim-Meimsheim in den Bebauungsplan „Verlängerte Ludwig-Herzog-Straße, 1. Änderung“
Der Gemeinderat der Stadt Brackenheim hat am 23.04.2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Verlängerte Ludwig-Herzog-Straße“ in Brackenheim-Meimsheim nach § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern. Der geänderte Bebauungsplan wird die Bezeichnung „Verlängerte Ludwig-Herzog-Straße, 1. Änderung“ führen.
Für den räumlichen Geltungsbereich ist die Abgrenzungskarte vom 01.04.2026 maßgebend. Dieser entspricht dem Geltungsbereich des bisherigen Bebauungsplans „Verlängerte- Ludwig-Herzog-Straße“, beinhaltet die Grundstücke Flst.-Nr. 159/1, 160, 161, 162, 163, 165, 165/1, 165/2, 167, 168, 170, 837/1, 837/2, 838, 843, 844, 844/1, 849, 849/1, 849/2, 849/3, 849/4, 849/5, 849/6, 851, 851/1, 852, 862 (Teilfläche), 863/9, 865/2, 865/3, 865/11 und ist aus folgendem Kartenausschnitt ersichtlich.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erhaltung des traditionellen und ländlich geprägten Straßen- und Ortsbildes, die Vermeidung einer störenden Häufung von Werbeanlagen entlang der Lindenstraße sowie die Sicherung des Wohncharakters in den überwiegend durch Wohnen geprägten Teilen des Plangebiets geschaffen werden.
Brackenheim, 30.04.2026
gez. Thomas Csaszar, Bürgermeister
