Amtsblatt aktuell: Stadt Brackenheim

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Veröffentlichung: 05/2026

Aus der Arbeit des Gemeinderats

Der Gemeinderat hat sich im Rahmen seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag mit folgenden Themen beschäftigt:

Kommunale Wärmeplanung der Stadt Brackenheim; Zielszenario

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument für die gesamte Kommune. Mit ihr soll ein Weg aufgezeigt werden, wie vor Ort die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung funktionieren kann. Mit dem erarbeiteten Wärmeplan erhält die Stadt Brackenheim eine umfassende Analyse mit Lösungswegen für das Erreichen der Klimaziele im Bereich Wärme. Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung ist ohne rechtliche Außenwirkung und löst keine Verpflichtungen aus dem Gebäudeenergiegesetz aus.

Aufbauend auf einer breiten Datenerhebung von Gebäude- und Energiedaten wurde im Rahmen einer Bestandsanalyse die aktuelle Situation in der Kommune erfasst. Es wurde analysiert, welche Energieträger und Heizsysteme zum Einsatz kommen und aufgezeigt, wie hoch der Energiebedarf und die Treibhausgasemissionen im Bereich Wärme sind. In der Potenzialanalyse wurden Einsparpotenziale durch Sanierungen berechnet und die Potenziale erneuerbarer Energien ermittelt.

Mit diesen Informationen wird ein Zielszenario erarbeitet, das aufzeigt, mit welchen Versorgungssystemen und Energieträgern eine klimaneutrale Wärmeversorgung in Brackenheim erreicht werden kann. Der aktuelle Stand zur Potenzialanalyse und des Zielszenario-Prozesses wurde nun dem Gemeinderat präsentiert. Außerdem wir dies im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung am 8. Februar 2026 im Bürgersaal des Rathaus nochmals öffentlich vorgestellt.

Die Potenzialanalyse beinhaltet die Ermittlung der Potenziale zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen (GHD), Industrie und öffentlichen Liegenschaften sowie die Erhebung der lokal verfügbaren Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärme. Das Leitszenario zur Ermittlung der Energieeinsparpotenziale zeigt auf, dass durch die Verbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden ca. 22% des Gesamtwärmebedarfs eingespart werden kann. Dabei wurde eine Sanierungsrate von zwei Prozent pro Jahr angenommen, sowie ein Sanierungsniveau, das dem heutigen gesetzlichen Neubau-Mindeststandard entspricht. Prozesseffizienzmaßnahmen in Industrie und Gewerbe ergeben in diesem Szenario eine Wärmebedarfsreduktion um ca. 5% bis 2040. Gegenüber dem Basisjahr 2023 entsteht somit für das Zielszenario insgesamt ein um rund 27% reduzierter Wärmebedarf.

Die Analyse der lokal verfügbaren emissionsfreien Wärmequellen ergab, dass die größten Potenziale im Bereich der Außenluft, Erdwärme und Solarthermie liegen. Neben den räumlich zugeordneten Potenzialen sind für eine vollständige Bedarfsdeckung die Nutzung von im wesentlichen räumlich unabhängigen Energieträgern wie Biomasse und „grüne Gase“ erforderlich.

Für die kommunale Wärmeplanung gibt das Wärmeplanungsgesetz das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2040 vor. Gemäß Gesetzesbegründung bedeutet dies, dass eine Wärmeversorgung ausschließlich auf Grundlage von Wärme aus erneuerbaren Energien oder aus unvermeidbarer Abwärme innerhalb des beplanten Gebiets bis zum Zieljahr anzustreben ist.

Der Wärmebedarf lag im Jahr 2023 bei ca. 201 GWh. Durch Sanierung und Effizienzsteigerung kann der Wärmebedarf auf ca. 151 GWh gesenkt werden. Dieser Bedarf ist durch emissionsfreie Wärmequellen zu decken. Im Rahmen des Zielszenario-Prozesses wurden auf der Ebene von 61 Teilgebieten räumlich zugeordnete Empfehlungen ausgearbeitet, die Aufschluss darüber geben, welche Energieversorgungssysteme (Wärmenetze, Wasserstoffnetze, dezentrale Heizungsanlagen) und Energieträger in den einzelnen Teilgebieten zur Verfügung stehen. Zentrales Element der Wärmeerzeugung sind dabei die Wärmepumpen in Heizzentralen und Gebäuden.

Aufbauend auf dem Zielszenario-Entwurf wurden eine übergeordnete Handlungsstrategie und konkrete Maßnahmen ausgearbeitet, die für die kommunale Verwaltung als Leitfaden für die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung in den nächsten Jahren dienen. Konkret werden fünf Maßnahmen priorisiert, deren Umsetzung in den nächsten Jahren begonnen werden soll. Der Abschluss der kommunalen Wärmeplanung ist bis Ende April 2026 geplant.

Nachfolgend sind die aktuell besprochenen Maßnahmen in Kurzform aufgeführt. Diese werden aktuell in der Arbeitsgruppe und von den relevanten Akteuren bewertet, um im weiteren Verlauf fünf zu priorisierende Maßnahmen bestimmen zu können.

  • Koordinierter Stromnetz-Dialog (regelmäßiger Austausch mit dem Stromnetzbetreiber über zukünftige Anforderungen)
  • Koordinierter Gasnetz-Dialog (regelmäßiger Austausch mit dem Gasnetzbetreiber über zukünftige Anforderungen)
  • Erschließung des Potenzials Außenluft (Information und Beratung für Gebäudeeigentümer)
  • Beratung zu THG-Reduzierung, Sanierung und Effizienzsteigerung (Information und Beratung für Gebäudeeigentümer)
  • Gründung eines Umsetzungsteams Wärmeversorgung (Einrichtung eines interdisziplinären Teams zur Planung, Koordination und Umsetzung)
  • BEW-Machbarkeitsstudie Wärmenetz Brackenheim (Bewertung der Machbarkeit eines Wärmenetzes mittels Solarthermie- und Erdwärmefreifläche)

Über ein landesweites Förderprogramm werden 80% der Kosten für den kommunalen Wärmeplan der Stadt Brackenheim bei einem Förderhöchstsatz von 60.000 Euro bezuschusst. Der Angebotspreis des Anbieters EGS-plan liegt bei 91.011 Euro. Die entsprechenden Beträge sind in den Haushaltsplänen 2025 und 2026 eingestellt. Der Gemeinderat hat diese Ausführungen zur Kenntnis genommen.

Sportanlage Hirnerweg Brackenheim; Zustimmung zur Teilnahme am Projektaufruf für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen (BMWSB) hat im Oktober 2025 den ersten Projektaufruf für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) veröffentlicht. Die für den Projektaufruf 2025/2026 zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt. Mit den Mitteln soll eine Förderung überjähriger investiver Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung ermöglicht werden. Der Projektaufruf zielt insbesondere auf die Sanierung bestehender Sportanlagen. Im Rahmen der Sanierung von Sportfreianlagen ist auch die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen möglich.

Der Durchführungszeitraum für jedes geförderte Projekt muss innerhalb des möglichen Bewilligungszeitraums liegen, der spätestens am 31.12.2031 endet.

Die Antragsstellung zu diesem Programm läuft in einem zweiphasigen Verfahren ab. In der ersten Phase (Interessenbekundungsverfahren) müssen bis zum 15. Januar 2026 Projektskizzen eingereicht werden, aus denen der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Projektauswahl vornimmt. Die Projektskizze muss zusammen mit einem Gemeinderatsbeschluss eingereicht werden, in dem der Teilnahme am Projektaufruf 2025/2026 zugestimmt und die Gesamtfinanzierung des Projektes bestätigt wird.

Nach einem Auswahlverfahren und einem Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags erfolgt dann die Aufforderung zur Einreichung eines Zuwendungsantrags an die ausgewählten Kommunen (zweite Phase).

Über den Förderaufruf wurde der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 6. November 2025 informiert. Damals wurde vereinbart, dass die Stadtverwaltung prüft, ob sich ein städtisches Sportstättenprojekt für eine Antragstellung eignet. Diese Prüfung ist nunmehr erfolgt mit dem Ergebnis, dass die Sportanlage im Hirnerweg in Brackenheim für eine Antragstellung geeignet wäre. Hierfür sprechen folgende Gründe: Die Sportanlage Hirnerweg befindet sich auf dem Gelände des Schulzentrums in Brackenheim. Neben einer eher untergeordneten Schulnutzung findet dort vor allem Vereins- und Freizeitsport statt. Die Sportanlage besteht aktuell aus einem Rasenspielfeld und einer Tennen-Kurzstreckenlaufbahn. Beide Anlagebestandteile haben ihre Nutzungsdauer zwischenzeitlich deutlich überschritten und stehen zur Sanierung an. Aus Sicht der Verwaltung wäre es sinnvoll, die Sanierung beider Anlagen mit Kunststoffbelägen auszuführen. Dies würde einen seit 25 Jahren bestehenden gravierenden Engpass in der städtischen Sportstätteninfrastruktur beseitigen, da für neun Schulen, sechs fußballtreibende Vereine und einen leichtathletiktreibenden Verein mit zahlreichen Jugend-, Frauen- und Männermannschaften bisher nur eine Kampfbahn und ein Kunstrasenplatz zur Verfügung stehen. In den Herbst-/Wintermonaten ist daher oftmals nur ein eingeschränktes Leichtathletik- und Fußballtraining möglich, obwohl weiterhin Wettkampf- bzw. Spielbetrieb stattfindet.

Aufgrund der Lage in der Kernstadt und auf dem Schulgelände ist dieser Standort auch unter demografischen Gesichtspunkten zukunftssicher und lässt eine bestmögliche Auslastung erwarten. Auch der laufende Pflege- und Bewässerungsaufwand könnte durch die Sanierung reduziert werden.

Die Verwaltung hat das Büro „Plankonzept“ mit einer Kostenschätzung sowie einer Vorentwurfsplanung für eine entsprechende Sanierung beauftragt. Im Zuge der Sanierung würde das bestehende Naturrasenfeld in einen Kunstrasenfeld umgewandelt. Die vorhandene Tennen-Kurzstreckenlaufbahn würde in einem Kunststoffbelag umgebaut. Die übrige vorhandene Infrastruktur der Sportanlage (insbesondere Zuwegungen, Einzäunungen und Flutlichtanlage) befindet sich in gutem bzw. bereits erneuertem Zustand und kann daher überwiegend weiter genutzt werden. Die Kostenschätzung beläuft sich auf 1.253.226,77 Euro. Die Bauzeit beträgt – je nach Witterung – zwischen drei und vier Monaten. Im Hinblick auf das weitere Förderverfahren, die Haushaltsplanaufstellung sowie die Einschränkung, dass eine bauliche Umsetzung nur von Frühjahr bis Herbst möglich ist, könnte letztere erst im Jahr 2027 erfolgen. Allerdings wären im laufenden Jahr voraussichtlich eine Ausschreibung und Vergabe der Maßnahme zeitlich noch möglich.

Im SKS können Maßnahmen mit einem Fördersatz von bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gefördert werden. Bei geschätzten Gesamtbaukosten von 1.253.226,77 Euro, die komplett zuwendungsfähig sind, entspräche dies einem Zuschuss in Höhe von 563.952,05 Euro. Der städtische Eigenanteil läge somit bei 689.274,72 Euro. Ohne Zuschuss in dieser Höhe ist die Sanierung auf absehbare Zeit finanziell nicht leistbar. Bereits die Aufbringung des vorstehend genannten Eigenanteils stellt einen großen finanziellen Kraftakt dar.

Der Gemeinderat hat daher mit XX Ja-Stimmen und XX Gegenstimmen der Einreichung einer Projektskizze zum Projektaufruf 2025/2026 im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ für die Sanierung der Sportanlage Hirnerweg in Brackenheim zugestimmt. Im Fall einer erfolgreichen Einreichung wurde die Verwaltung mit der Erstellung eines entsprechenden Zuschussantrags beauftragt. Bei einer entsprechenden Bezuschussung der Maßnahme ist das Projekt für die Haushaltsjahre 2026 (Planungsrate) und 2027 (Baukosten) in die städtische Haushalts- und Finanzplanung aufzunehmen.

Neuvergabe der Bestattungsleistungen an Privatunternehmen

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Bestattungsleistungen auf der Grundlage eines Werkvertrags und des Angebots vom 15.12.2025 an den Bestatter Thomas Alt für weitere fünf Jahre zu übertragen.

Die Bestattungsleistungen (Grabarbeiten, Stellen von Leichenträgern, Mitwirkung bei der Leichenbergung und bei gerichtsmedizinischen Untersuchungen, Mitwirkung bei der Organisation der Bestattungen, Reinigung der Leichenhallen u.a.) sind bisher durch Vertrag an den ortsansässigen Bestatter Thomas Alt vergeben. Der Vertrag läuft am 28. Februar 2026 aus. Die Bestattungsleistungen waren deshalb erneut öffentlich ausgeschrieben. Bis zum Eröffnungstermin am 15.12.2025 wurde nur von einem Interessenten die Ausschreibungsunterlagen angefordert, entsprechend ging nur ein Angebot des bisherigen Bestatters bis zum Submissionstermin bei der Stadt Brackenheim ein.

Die Verwaltung kann bestätigen, dass die übertragenen Leistungen in den vergangenen Jahren immer zur vollsten Zufriedenheit aller Beteiligten erbracht wurden. Hier zeigt sich, dass neben dem finanziellen Aspekt auch die Kontinuität, Zuverlässigkeit, Ortsnähe und Ortskenntnisse der Bestatter eine entscheidende Rolle spielen.

Die neuen Sätze für die externen Bestattungsleistungen liegen im neuen Werkvertrag fast alle über den bisherigen Sätzen. Teilweise sind erhebliche Preissteigerungen zu verzeichnen. Die Gesamtwirkung der Preissteigerungen beträgt ca. 35 Prozent, sodass zukünftig mit einem Jahresbetrag in Höhe von ca. 115.000 Euro (bisher: 85.000 Euro) zu rechnen ist. Im Rahmen der letzten Gebührenkalkulation wurde im vergangenen Jahr eine Kostensteigerung um 10.000 Euro bereits berücksichtigt. Der dann noch verbleibende übersteigende Betrag nach dem vorliegenden Angebot kann erst im Rahmen der nächsten Gebührenkalkulation berücksichtigt werden.

Bebauungsplan "An der Heilbronner Straße" in Brackenheim

a) Abwägung der eingegangenen Anregungen und Bedenken

b) Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat hat nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander die im Rahmen der erneuten Entwurfsauslegung und Anhörung der Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Bedenken gemäß der in der Sitzung besprochenen Abwägungstabelle berücksichtigt. Außerdem hat das Gremium den Bebauungsplan „An der Heilbronner Straße“ sowie die örtlichen Bauvorschriften nach § 10 des Baugesetzbuchs in Verbindung mit § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg und § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.04.2023/19.04.2024 einstimmig als Satzung beschlossen.

Der Gemeinderat der Stadt Brackenheim hat in seiner Sitzung am 24. September 2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „An der Heilbronner Straße“ in Brackenheim gemäß § 13a in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Ziel des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Parkdecks sowie für ein Wohn- und Geschäftshaus neben dem Volksbank-Gebäude zu schaffen. Nach der Billigung des Bebauungsplanentwurfs am 4. Mai 2023 im Gemeinderat fand die öffentliche Auslegung sowie die Behördenbeteiligung vom 26. Juni bis 27. Juli 2023 statt. Aufgrund verschiedener Umplanungen war im weiteren Verlauf eine Änderung des Bebauungsplanentwurfs notwendig. In der Gemeinderatssitzung am 16. Mai 2024 erfolgte zunächst die Abwägung der bisher eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie die Billigung des überarbeiteten Bebauungsplanentwurfs. Zudem wurde die erneute Veröffentlichung bzw. Auslegung beschlossen. Der überarbeitete Bebauungsplanentwurf wurde vom 10. Juni bis 12. Juli 2024 erneut im Internet veröffentlicht bzw. öffentlich ausgelegt. Außerdem fand im gleichen Zeitraum die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. Die eingegangenen Stellungnahmen aus der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurden nun ebenso wie die Behandlungsvorschläge dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht und abgewogen.

Nach der erneuten Beteiligungsrunde wurde ein Hinweis im Textteil geringfügig ergänzt sowie bei Ziffer 1.6 d) eine kleine Änderung vorgenommen, nachdem die Planungen für das Wohn- und Geschäftshaus weiter vorangeschritten waren. Sonstige Nebengebäude, insbesondere überdachte Fahrradabstellanlagen, sind nun bis zu einer Größe von maximal 150 m² allgemein auch auf der nicht überbaubaren Grundstücksfläche zulässig (vorher maximal 60 m²). In den letzten Monaten wurde der öffentlich-rechtliche Vertrag über den artenschutzrechtlichen Ausgleich mit der unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Heilbronn abgestimmt. Inzwischen liegt dieser dort zur Unterschrift vor.

Für das Bauvorhaben „Neubau eines zweigeschossigen Parkdecks“ in der Georg-Kohl-Straße nördlich des Volksbankgebäudes wurde in der Gemeinderatssitzung am 18.09.2025 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Am 05.12.2025 wurde durch die untere Baurechtsbehörde im Landratsamt Heilbronn die entsprechende Baugenehmigung nach § 33 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung) erteilt. Der Baubeginn erfolgt in Kürze. Für das geplante Wohn- und Geschäftshaus östlich des Volksbankgebäudes soll in den nächsten Monaten der Bauantrag eingereicht werden.

Bauvorhaben: Neubau von zwei Doppelhaushälften mit Carport, Hauffstraße 17 und 17/1, Flst.-Nr. 2727/4 und Flst.-Nr. 2727/6, Gemarkung Brackenheim

Der Gemeinderat hat beiden o.g. Bauvorhaben einstimmig sein gemeindliches Einvernehmen erteilt und in diese Zuge einzelne geringfügige Ausnahmen bzw. Befreiungen erteilt. Eine Doppelhaushälte hat eine Länge von 12,54 m und eine Breite von 5,91 m. Die Gebäudehöhe wird von der im Mittel gemessene Geländeoberfläche bis zum Beginn des Dachraumes gemessen und beträgt 6,39 m. Die geplante Firsthöhe beträgt 10,02 m (203,968 müNN). Die Dachneigung liegt bei 30°. Beide Doppelhaushälften erhalten ferner eine Garage.

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