Kommunale Wärmeplanung: Stadt Brackenheim

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Kommunale Wärmeplanung der Stadt Brackenheim

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Kommunale Wärmeplanung der Stadt Brackenheim

Die Wärmewende ist eine große Herausforderung für den Gebäudesektor in Deutschland. Um die Klimaziele zu erreichen, müssen alle Gebäude weniger Wärme verbrauchen und mehr erneuerbare Energien nutzen. Deshalb soll laut Wärmeplanungsgesetz des Bundes (kurz: WPG) jede Kommune laut Wärmeplanungsgesetz bis 2028 einen Wärmeplan erstellen, der die lokalen Gegebenheiten berücksichtigt. Er zeigt auf, welche Gebiete sich für neue Wärmenetze eignen und welche Gebäude weiterhin eine eigene Heizung benötigen. So hilft der Plan Gebäudeeigentümern beim Umstieg auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung und bei der Suche nach geeigneten Energiequellen.

Ablauf

Der Prozess der kommunalen Wärmeplanung besteht aus vier Schritten:

  1. Bestandsanalyse des Wärmebedarfs und der Versorgungsinfrastruktur
  2. Potenzialanalyse für erneuerbare Energien und Abwärme
  3. Erstellung klimaneutraler Zielszenarien (Betrachtungszeitpunkte 2030, 2035 und 2040)
  4. Erstellung eines Maßnahmenkataloges im Rahmen der kommunalen Wärmewendestrategie

Eignungsprüfung nach § 14 WPG

Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung erfolgt eine Eignungsprüfung gemäß § 14 WPG, um festzustellen, ob bestimmte Teilgebiete für die Versorgung durch Wärmenetze oder Wasserstoffnetze mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht geeignet sind. Diese Prüfung findet in einer frühen Phase der Wärmeplanung statt. Resultiert aus der Prüfung keine Eignung, besteht die Option für diese Teilgebiete eine verkürzte Wärmeplanung durchzuführen.

Als Ergebnis der Prüfung § 14 WPG wird keine verkürzte Planung durchgeführt, sondern das Regelverfahren zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wird für das gesamte kommunale Gebiet von Brackenheim angewendet. Die Anwendung der Ansätze einer verkürzten Wärmeplanung wird als nicht erforderlich erachtet, da keine nennenswerte Reduzierung des Planungsaufwands erwartet wird.

Chronologie

13.07.2023
Ermächtigung der Verwaltung zur Durchführung einer freiwilligen kommunalen Wärmeplanung per Gemeinderatsbeschluss

13.10.2023
Förderantrag beim Karlsruher Institut für Technologie - KIT (Landesfördermittel)

23.09.2024
Zuwendungsbescheid vom Projektträger (KIT)

13.12.2024
Öffentliche Bekanntmachung zur kommunalen Wärmeplanung gem. §33 Klimaschutzgesetz (KlimaG BW) (PDF-Dokument, 259 KB) (PDF-Dokument, 259,12 KB, 09.12.2025)

März 2025
Beginn der kommunalen Wärmeplanung

03.07.2025
Vorstellung des Zwischenberichts in der öffentlichen Gemeinderatssitzung
Zwischenbericht Bestandsanalyse KWP Brackenheim (PDF-Dokument, 2,82 MB) (PDF-Dokument, 2,82 MB, 09.12.2025)

22.01.2026
Vorstellung Zielszenarien in der öffentlichen Gemeinderatssitzung

04.02.2026
Bürgerinformationsveranstaltung zur KWP in Brackenheim

26. März 2026
Veröffentlichung des Wärmeplans nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat

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