Besitzer von Elektroautos parken in Brackenheim seit April 2016 an gebührenpflichtigen Parkplätzen kostenfrei - müssen also keinen Parkschein ziehen - wenn sie ein E-Kennzeichen haben. Das erkennt sofort jeder Ordnungshüter und verzichtet auf ein "Knöllchen".
Grundlage dafür ist das Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz - EmoG) vom 5. Juni 2015. Neben den 100 % elektrisch betriebenen Autos können auch Hybridfahrzeuge (Kombination aus Elektro- und Verbrennungsmotor) dieses Kennzeichen beantragen, wenn sie gemäß § 3 EmoG weniger als 50 g/km Kohlendioxid-Emissionen verursachen oder mindestens eine Elektroreichweite von 40 km haben.
Sollte Ihr Fahrzeug vor Juni 2015 zugelassen worden sein, haben Sie natürlich noch kein großes E am Ende des Kennzeichens (vergleichbar mit dem H für Oldtimer). Deshalb - um kostenfrei in Brackenheim oder z.B. auch in Stuttgart parken zu können, müssen Sie sich bei der Kfz-Zulassungsstelle beim Landratsamt Heilbronn ein neues Kennzeichen besorgen. Die Kosten für diese Kennzeichenänderung betragen ca. 40 €.
Übrigens: Lassen Sie sich nicht von Mitarbeitern dort erzählen, dass es sich dabei um eine aufwändige und teure technische Änderung handele. Das ist falsch. Für die Kennzeichenänderung bringen Sie Kfz-Brief, Kfz-Schein, Versicherungsnachweis und die "alten" Kennzeichen mit. Also lassen Sie sich nicht abwimmeln, sondern bestehen Sie einfach nur auf einem neuen Kennzeichen, falls Sie ab sofort kostenfrei parken wollen (dort, wo das Parken durch Parkscheiben zeitlich begrenzt ist, gelten für Sie allerdings die gleichen Regeln wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer). Allzeit gute Fahrt!