12 bis 14 Monate Elterngeld – und was dann? Vielleicht ein Gedanke, der auch Sie schon beschäftigt hat? Wie kann ich der Betreuung und Erziehung meines Kindes gerecht werden und trotz alledem meinen beruflichen sowie auch meinen privaten, familiären Anforderungen nachkommen? Eine sicherlich nicht einfache Frage, bei der eine Entscheidung zwischen Zuneigung und „Das Beste für sein Kind wollen“ sowie Pflicht und Notwendigkeit zu treffen ist. Bei diesem „Spagat“ wollen wir Sie unterstützen und sehen es mit als kommunale Aufgabe an, das Betreuungsangebot auch für die Altersgruppe der unter 3-jährigen weiter bedarfsgerecht auszubauen.
Bei der Vergabe der Plätze für die Ganztagesbetreuung für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren und für Kinder unter drei Jahren (Krippenbereich) legen wir nachfolgende Aufnahmekriterien zu Grunde.
Unsere Aufnahmekriterien:
1.) Die Kinder haben ihren Hauptwohnsitz in der Gesamtstadt Brackenheim (Kernstadt Brackenheim und Stadtteile)
2.) Kinder, deren Wohl gefährdet ist, werden bevorzugt aufgenommen (entsprechend dem § 8a SGB VIII)
3.1) Kinder, deren Erziehungsberechtigter/-berechtigten einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schul- oder Hochschulausbildung befinden oder an einer Maßnahme zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt teilnehmen.
3.2) Bei der Platzvergabe der Ganztagesplätze müssen Ehepartner zusammen einen Stellenumfang von mehr als 150% nachweisen, Alleinerziehende einen Stellenumfang von mehr als 50 %. Darüber hinaus kann eine Einzelfallprüfung erfolgen, wenn dies die familiäre Situation erfordert.
3.3) Sind Personensorgeberechtigte arbeitssuchend können sie ebenfalls einen Ganztagesplatz in Anspruch nehmen, damit sie die Möglichkeit haben, eine Arbeitsstelle zeitnah anzunehmen. Diese Regelung ist maximal auf 12 Monate begrenzt, d. h. nach 12 Monaten behalten wir uns vor, den Ganztagesplatz wieder in einen VÖ oder RG-Platz umzuwandeln, sofern keine Anstellung des betreffenden Elternteils erfolgt ist. Auch hier gelten die unter Punkt 2 b beschriebenen Grundlagen.
3.4) Der Anspruch auf einen bestehenden Ganztagesplatz erlischt, sobald die Grundlagen aus den Punkten 3.1 und/oder 3.2 nicht mehr gegeben sind.
4.) Alter des angemeldeten Kindes
5.) Kinder alleinerziehender Mütter oder Väter
Mütter/Väter, die in einer Lebensgemeinschaft mit einem/einer Partner*in leben, werden wie
Ehepaare gewertet.
6.) Geschwisterkinder, die im Laufe des Anmeldezeitraums einen Rechtsanspruch erlangen
7.) Wohnortnähe zur Kindertageseinrichtung
8.) Wunsch- und Wahlrecht der Eltern nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
Platzvergabe
Die zentrale Platzvergabe für die Ganztagesbetreuung und der Betreuung in einer Krippengruppe (außer Kindervilla) erfolgt zweimal jährlich
Für die Aufnahme im Zeitraum Februar – Juli des laufenden Jahres müssen die ausgefüllten Anmeldeformulare bis Oktober des Vorjahres beim Team für Bildung und Betreuung vorliegen. Die Zusagen werden bis Anfang November verschickt.
Für die Aufnahme im Zeitraum September – Januar müssen die ausgefüllten Anmeldungs-formulare bis März vorliegen. Die schriftlichen Zusagen werden im April verschickt.
Die konkreten Anmeldefristen werden im Vorfeld in den Gesamtausgaben des Mitteilungsblattes der Stadt Brackenheim mitgeteilt.
Die Platzvergabe für die Ganztagesplätze für Kinder aus den Teilorten erfolgt überwiegend in Teilorten.
Die Platzvergabe für die Ganztagesplätze für Kinder aus der Kernstadt erfolgt nach Platzangebot überwiegend in der Kernstadt.
Einkommensnachweise
a) Väter/Mütter, die einer Selbstständigkeit nachgehen und ihr Kind/ihre Kinder für einen
Ganztagesplatz anmelden, sind verpflichtet die aktuelle Einkommenssteuererklärung mit der
Anmeldung vorzulegen.
b) Für einen ermäßigten Elternbeitrag erbringen die Eltern einen Einkommensnachweis.
Aufnahme in der VÖ-/RG-Betreuung
Für die Aufnahme in der VÖ/RG-Betreuung gelten ebenfalls die Aufnahmekriterien mit Ausnahme von 3.1 bis 3.4., sowie das Verfahren der Platzvergabe. Die Anmeldung und Zusage/Absage erfolgt über die Kindertageseinrichtung vor Ort.
Aufnahme in Krippengruppen in der VÖ-Betreuung
Für die Aufnahme in Krippengruppe gelten ebenfalls die Aufnahmekriterien mit Ausnahme von 3.1 bis 3.4., sowie das Verfahren der Platzvergabe
Die freien Träger veröffentlichen die Aufnahmekriterien für deren Kindertageseinrichtungen auf der eigenen Homepage.
Krippe am Schulzentrum
Am Schulzentrum 6
74336 Brackenheim
Fon: 0049 7135 982933
leitung_krippe(@)kita-am-schulzentrum.de
mitarbeiter_krippe(@)kita-am-schulzentrum.de
Infobroschüre
1 VÖ Mischgruppe Kindergarten/Krippe:
Täglich 8.00 bis 14.00 Uhr
1 VÖ/GT Mischgruppe Kindergarten/Krippe:
Täglich 8.00 bis 14.00 Uhr
Täglich 7.00 bis 17.00 Uhr
1 VÖ-GT-Gruppe:
Täglich 7.00 bis 13.00 Uhr
Täglich 7.00 bis 17.00 Uhr
Krippenleiterin:
Frau Kuhn
Krippe Hausen
Beckstraße 18
74336 Brackenheim
Fon: 0049 7135 8173
info@krippe-beckstrasse.de
2 VÖ/GT-Gruppen:
Täglich 7.00 bis 13.00 Uhr
Täglich 8.00 bis 14.00 Uhr
Täglich 7.00 bis 17.00 Uhr
Krippenleiterin:
Frau Bechtold
Kindergarten Meimsheim
Im Schießgraben 28
74336 Brackenheim
Fon Krippe: 0049 7135 3038772
Verlängerte Öffnungszeiten
Täglich 7.30 bis 13.30 Uhr
Krippenleiterin:
Frau Schilling
Kindervilla Meimsheim e.V.
Birgit Reinwald
Wilhelm-Schmid-Straße 7
74336 Brackenheim
Montag bis Donnerstag 7.00 bis 18.00 Uhr
Freitag 7.00 bis 17.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Kindervilla Meimsheim e. V.
Waldkindergarten Waldwichtel e. V.
Standort: Stockheimer Wald
(Parkplatz Trimm Dich Pfad)
1. Vorsitzende Anja Muth
Fon: 0049 7135 9361414
mobil: 0049 163 1439604
Montag bis Freitag 9.15 bis 11.45 Uhr
Kindergartenleiterin:
Frau Krummrein
www.waldkindergarten-waldwichtel.de
Seit dem 14. September 2015 wird in den Räumlichkeiten über dem Kindergarten Botenheim eine Betreuung für Kinder von 0-3 Jahren angeboten. Die Kinder werden von Montag bis Freitag von 7.00 bis 14.00 Uhr betreut.
Weitere Informationen erhalten Sie vom Betreuungsteam:
Frau Maren Deigner, Tel. 0170 2072187 und
Frau Karin Dietrich, Tel. 0157 70268999
Auskunft für Tagesmütter beim Landratsamt Heilbronn
Ansprechpartnerin:
Frau Hemmerle, Tel.: 0049 7131 9947375