
Eigenvorkommen und Bodenseewasserversorgung (teilweise)
Bei Störfällen bitte benachrichtigen
bis 16.30 Uhr: Fon: 0177/5241639
nach 16.30 Uhr: Fon: 0172/7643714 oder 960835
Fax: 07135/931442
Kläranlage "Untere Zaber"
Brackenheim-Meimsheim, an der Landstraße Meimsheim-Lauffen
Fon: 07135/6614
Kläranlage "Obere Zaber"
Güglingen-Frauenzimmern (für Stockheim)
Fon: 07135/5019
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittel-gesetz – WRMG) beschlossen. Die Neufassung ist am 05.05.2007 in Kraft getreten.
Nach § 9 des Gesetzes sind die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:
• Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4°dH).
• Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,5 bis 14°dH).
• Härtebereich hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14°dH).
Diese neuen drei Härtebereiche lösen die alten vier Bereiche ab und beruhen auf europäischem Recht.
Diese Härtebereiche gelten als Dosierungshinweis für Wasch- und Reinigungsmittel.
Als Anhaltspunkt für Entkalkungsanlagen u. ä. gelten nach wie vor die deutschen Härtegrade!!!
Hier können Sie sich eine Übersicht über die Stadtteile und die entsprechenden Härtebereiche als pdf Downloaden:
Neue Härtebereiche für Trinkwasser
Selbstableser können diesen Vordruck verwenden, um ihre monatlichen Zählerstände einzutragen und zu kontrollieren.
Für den Download des Formulars (pdf) klicken Sie hier.
Stadt Brackenheim
Marktplatz 1
74336 Brackenheim
Fon: 07135/105-0
Fax: 07135/105-188
info@brackenheim.de

