Stadt Brackenheim

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Rathaus Brackenheim, Theodor Heuss mit Unterschrift, zwei Kinder in den Weinbergen mit Logo der Stadt Brackenheim
 

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Bauflächen

Derzeitige Bauplätze

Brackenheim und seine Stadtteile bieten eine ideale Möglichkeit zum Leben und Wohnen. Eine malerische ländliche Umgebung und gleichzeitig alle Vorteile einer Stadt mit einer hervorragenden Infrastruktur. Eine Möglichkeit die immer mehr Menschen nutzen, was der Bevölkerungszuwachs von knapp 3000 Einwohnern in den letzten zehn Jahren beweist.

Brackenheim ist eine "junge" Gemeinde, was überwiegend auf den Zuzug junger Familien zurückzuführen ist. Hierzu trug auch die Gewährung eines „Baukindergelds“ von 5,- €/m²/Kind unter 18 Jahren beim Erwerb städtischer Bauplätze bei.

Der Gemeinderat hat nun am 12. Februar 2009 beschlossen, ab 1. März 2009 einen Kinderbonus von 7.500,- €/Kind unter 18 Jahren beim Erwerb städtischer Bauplätze zu gewähren. Dieser "Kinderbonus" löst das seitherige "Baukindergeld" von 5 €/m²/Kind unter 18 Jahren ab. DenKinderbonusgibt es auch, wenn innerhalb von 5 Jahren ab dem Erwerb eines städtischen Bauplatzes weitere Kinder geboren werden.

Die Richtlinien und einen Antrag finden Sie unter der Rubrik LEBEN & BÜRGER, Förderprogramm "Kinderbonus".

Derzeit stehen vor allem die Bauplätze der Baugebiete „Lange Äcker“ in Brackenheim, „Unter dem Blasenberg II“ in Meimsheim, „Tannenweg“ in Neipperg und „Hinter den Gärten“ in Haberschlacht zur Verfügung.

Für einige der aufgelisteten Bauplätze liegen bereits Reservierungen vor, (wg. Abstimmungen mit der Bank, dem Architekten etc.) weshalb eine persönliche oder telefonische Kontaktaufnahme bei der Auswahl empfehlenswert ist.

Haben wir Ihr Interesse geweckt, rufen Sie an, mailen Sie oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin.

Auskünfte und Infos erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Brackenheim, Herrn Sohn.

Tel.: 07135/105-140
Fax: 07135/105-148
74336 Brackenheim
alfred.sohn@brackenheim.de

STADTTEIL HABERSCHLACHT

Stand: 03.04.2009

Flurstück

Bebauungsmöglichkeit

Fläche

Preis

1885

Einzel- / Doppelhaus

262 m²

170 €/m²

1886

Einzel- / Doppelhaus

329 m²

170 €/m²

1887

Einzel- / Doppelhaus

314 m²

170 €/m²

1888

Einzel- / Doppelhaus

256 m²

170 €/m²

1889

Einzelhaus

408 m²

170 €/m²

1891

Einzel- / Doppelhaus

261 m²

170 €/m²

1892

Einzel- / Doppelhaus

330 m²

170 €/m²


Flst. 1885 + 1886 können auch zusam. mit Einzelhausbebaut werden (591 m²).
Flst. 1887 + 1888 können auch zusam. mit Einzelhaus bebaut werden (570 m²).
Flst. 1891 + 1892 können auch zusam. mit Einzelhaus bebaut werden (591 m²).

Hinweis

Die Inhalte dieser Webseite werden durch die Stadt Brackenheim gepflegt. Wenden Sie sich bei Fragen oder Anregungen bitte an die Stadtverwaltung Brackenheim.

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Kontakt

Auskünfte und Infos erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Brackenheim, Herrn Sohn.

Alfred Sohn
Fon: 07135/105-140
Fax: 07135/105-148
74336 Brackenheim
E-Mail schreiben

Brackenheim | Marktplatz 1 | 74336 Brackenheim | Fon: 07135/105-0 | Fax: 07135/105-188