

Die Richtlinienplanungen im "Stadtentwicklungsplan Brackenheim 2020" und im "Flächennutzungsplan Brackenheim-Cleebronn" stellen die Grundlage des Handelns von Gemeinderat und Verwaltung dar.
Sie verstehen sich als Orientierungsrahmen, die die Entwicklungsmöglichkeiten unserer Stadt aufzeigen.
In seiner Sitzung am 26. Juli 2001 hat der Gemeinderat den Stadtentwicklungsplan mit Masterplan für die Stadt Brackenheim und ihre Stadtteile Botenheim, Dürrenzimmern, Haberschlacht, Hausen an der Zaber, Meimsheim, Neipperg und Stockheim in der Fassung vom Juli 2001 als Selbstbindungsplan beschlossen.
Dieser Stadtentwicklungsplan wurde vom Gemeinderat am 29. September 2005 bis zum Jahr 2020 fortgeschrieben.
Stadtentwicklungsplan 2020
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Flächennutzungsplan
Den Flächennutzungsplan gibt es hier als PDF-Datei zum Download (10 MB)
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