
Die vorliegende Sammlung soll Ihnen eine Orientierung über das vom Gemeinderat der Stadt Brackenheim gesetzte Recht ermöglichen und so die Arbeit des Gemeinderats und der Stadtverwaltung transparenter gestalten.
Das Ortsrecht ergänzt das vorhandene Bundes- und Landesrecht und kann daher auch nur im Kontext mit diesem betrachtet werden. Nach § 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg kann die Gemeinde weisungsfreie Aufgaben in Satzungen regeln, soweit die Gesetze keine Vorschriften enthalten.
Bei Weisungsaufgaben können Satzungen nur erlassen werden, wenn dies im Gesetz vorgesehen ist, wie z.B. die jährliche Haushaltssatzung. Die aktuelle Sammlung des Ortsrechts der Stadt Brackenheim umfasst die wichtigsten geltenden ortsrechtlichen Satzungen, Rechtsverordnungen und Richtlinien.
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Stadt Brackenheim
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